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BSI aktualisiert Cloud-Kriterien für Anbieter

Der Cloud Computing Compliance Criteria Catalouge (C5) des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) legt fest, welche Kriterien Cloud-Anbieter erfüllen müssen. Er ist jetzt nach vier Jahren den aktuellen Begebenheiten angepasst worden.
21.01.2020

Auch im Bereich von Cloud-Computing hat sich in den vergangenen Jahren einiges verändert.

Dem 2016 veröffentlichten Cloud-Kriterien-Katalog C5 hat das BSI nun einer umfassenden Revision unterzogen. "Mit dem C5-Kriterienkatalog gestalten wir erfolgreich die Informationssicherheit in einem wichtigen Bereich der Digitalisierung. Der C5 wird von Cloud-Anbietern aller Größen zum Nachweis der Sicherheit von Cloud-Diensten verwendet. Diese Erfolgsgeschichte des C5 zeigt, dass Cyber-Sicherheit 'Made in Germany' weltweit ein integrierter Bestandteil innovativer digitaler Angebote sein kann, die uns allen mehr Komfort, Effizienz und Effektivität ermöglichen", betont BSI-Präsident Arne Schönbohm.

Der C5 legt fest, welche Kriterien das interne Kontrollsystem der Cloud-Anbieter erfüllen muss bzw. auf welche Anforderungen der Cloud-Anbieter mindestens verpflichtet werden sollte.

Was neu ist

Die Aktualisierungen des C5-Kriterienkatalogs umfassen sowohl die formalen Regelungen als auch die Kriterien des C5, die an den aktuellen Stand der Technik angepasst wurden. Dabei sind die Erfahrungen von Cloud-Nutzern, -Anbietern und -Prüfern in die Revision eingeflossen. Der C5 enthält außerdem eine neue Domäne zur Produktsicherheit und berücksichtigt damit nun auch die Regelungen und Anforderungen des 2019 in Kraft getretenen EU Cybersecurity Acts. Zudem wurde – insbesondere für kleinere Cloud-Anbieter – der Nachweisweg über die direkte Prüfung eröffnet. (sg)

Mehr Informationen gibt es auf der BSI-Website: https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/DigitaleGesellschaft/CloudComputing/Kriterienkatalog/C5_AktuelleVersion/C5_AktuelleVersion_node.html