ITC macht seine Kunden-Portale und Apps barrierefrei
Bereits ab dem 28. Juni 2025 sind Unternehmen und damit auch Stadtwerke und Energieversorger gesetzlich verpflichtet, digitale Inhalte für Menschen mit Einschränkungen im Hören, Sehen oder in der motorischen Beweglichkeit zugänglicher zu machen. Die ITC gestaltet ihre Kundenservicelösungen daher so, dass sie den KRiterien der gesetzlich vorgeschriebene Geschäftsprozesse entsprechen und für Anwender von ITC- Lösungen ab sofort bereitstehen.
Zahlreiche Maßnahmen zur Optimierung
„Die ITC AG ist sich der Verantwortung bewusst, die sie als Anbieter von digitalen Lösungen für Energieversorgungsunternehmen trägt", sagt Stefan Adler, CTO der ITC AG. Und weiter: "Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine Frage des sozialen Pflichtbewusstseins und bietet letztlich Vorteile für alle Anwender. Wir wissen, dass Menschen mit Einschränkungen auf digitale Dienstleistungen angewiesen sind. Daher ist es unser Ziel, unsere Anwendungen so zu gestalten, dass es jedem Kunden eines Stadtwerks möglich ist, die wichtigen Online-Prozesse ohne Hindernisse zu nutzen.“
Der IT-Anbieter aus Dresden hat daher folgende Maßnahmen umgesetzt:
- 1. Optische und technische Barrierefreiheit: Alle visuellen Elemente der Kundenservice-Plattform wurden so entwickelt, dass sie für Menschen mit Sehbehinderungen verfügbar sind. Dazu gehört die Bereitstellung von alternativen Texten für Bilder sowie die Verwendung von kontrastreichen Farben und klaren Schriftarten.
- 2. Tastatursteuerungsoptionen: Um Anwender mit motorischen Einschränkungen die Nutzung der Portalapp zu erleichtern, wird sichergestellt, dass Funktionen auch über die Tastatur bedient werden können. Dies umfasst beispielsweise den Vertragsabschluss, die Zählerstandsmeldung oder das Kontaktformular
- 3. Benutzerfreundliche Navigation: Die Struktur der Portale wurde verbessert, sodass sie noch intuitiver und leichter verständlich sind. Durch die Implementierung von klaren Menüs und Hilfetexten wird dem Nutzer eine einfache Orientierung ermöglicht.
- 4. Regelmäßige Schulungen und Sensibilisierung: Die ITC AG wird ihre Mitarbeiter regelmäßig in Entwicklerkonferenzen schulen, um das Bewusstsein für Barrierefreiheit zu schärfen.
- 5. Feedback-Mechanismen: Um kontinuierlich an der Verbesserung der Barrierefreiheit zu arbeiten, wird die ITC AG ein Feedback ihrer Stadtwerkskunden einholen.
Mehr als ein einmaliger technischer Aufwand
„Das Erstellen und die Ausgestaltung von barrierefreien Websites, Apps oder Online- Services ist ein dynamischer Prozess, der sich nicht durch eine einmalige technische oder optische Anpassung herstellen lässt“, sagt André von Falkenburg, Leiter Customizing der ITC AG.
Um die notwendigen Anpassungen im Kundenprojekt rechtzeitig abschließen zu können, sei daher eine frühzeitige Planung zwischen Kunden und ITC notwendig. Dazu gehören insbesondere die Abstimmung der Farbgebung, die Definition von Alternativtexten sowie gegebenenfalls die Neugestaltung von Grafiken. Auch die Adaption der Barrierefreiheit auf die Website sollten in diesem Zusammenhang betrachtet werden, betont die ITC AG.
White-Label-Lösung
Die Barrierefreiheit optimierten Lösungen seien weiterhin als professionelles White-Label-Produkt integrierbar und an das individuelle Corporate Design des Energieversorgers anpassbar. Sie lassen sich ITC zufolge in der Cloud ohne Installation oder on premise im eigenen Rechenzentrum betreiben. Ein Wechsel der Betriebsvarianten sei stets möglich. „Wir glauben, dass die erforderlichen Anpassungen letztlich für alle Nutzergruppen Vorteile mit sich bringen“, fügt André von Falkenburg abschließend hinzu. (sg)