KRITIS-Dachgesetz geplant
Aus dem Bundesinnenministerium ist ein Entwurf für ein Dachgesetz zum Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS-DG) bekannt geworden.Darin soll erstmals der physische Schutz kritischer Infrastrukturen geregelt werden.
Das geplante Gesetz soll die Betreiber kritischer Infrastrukturen verpflichten, Risikoanalysen anzufertigen und entsprechende Maßnahmen für eine Verbesserung der Resilienz vorzusehen.
Im KRITIS-DG soll damit erstmals der physische Schutz kritischer Infrastrukturen geregelt werden, während ihre IT-Sicherheit weiterhin Gegenstand des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG) ist.
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