IT

Verpflichtende Vorgaben – Das ändert sich für Onlineportale 2022

Das „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ und der neue § 312k BGB sehen ihn ab Juli 2022 verpflichtend vor: den Kündigungsbutton beim Abschluss von Online-Verträgen.
17.01.2022

Kunden sollen mit dem Kündigungs-Button „kostenpflichtig elektronisch abgeschlossene Dauerschuldverhältnisse schnell und unkompliziert kündigen können.“

Der verpflichtende Kündigungsbutton betrifft unter anderem auch Energielieferverträge mit Haushaltskunden, die typischerweise längerfristig abgeschlossen werden. Die ITC AG hat in ihrem Kundenserviceportal die gesetzliche Verpflichtung berücksichtigt und daher einen Button „Vertrag hier kündigen“ integriert.

Für bereits bestehende Portale kann dieser beauftragt werden, bei neu ausgelieferten Portalen ist er ab sofort als standardmäßig implementiert, teilte ITC mit. Gibt es ab 1. Juli 2022 keinen Kündigungsbutton, dürfen Verbraucher fristlos kündigen.

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