IT

Meilensteine zur digitalen Bundesrepublik beschlossen

Der Bund erweitert das Open-Data-Angebot damit auch auf Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Der VKU fordert beim Datennutzungsgesetz gleiche Regeln für alle.
11.02.2021

"Wenn nur öffentliche bzw. kommunale Unternehmen ihre Daten zur Nutzung veröffentlichen müssen, werden sie im Wettbewerb mit privaten Unternehmen strukturell benachteiligt", mahnt der VKU

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Änderung des E-Government-Gesetzes und zur Einführung des Gesetzes für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors beschlossen. Der von Bundeswirtschaftsminister Altmaier und Bundesinnenminister Seehofer vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes („Zweites Open Data Gesetz“) regelt die Bereitstellungspflicht für offene Daten der Bundesverwaltung.

Damit erweitert sich das Angebot an offenen Daten des Bundes auch auf Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Künftig sollen außerdem auch Daten aus…

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