Gas

Studie: Nord Stream 2 dämpft Gaspreise in Europa

Sinkende Gaspreise und eine sichere Versorgung über alle Ländergrenzen hinweg: Eine aktuelle Studie bescheinigt der umstrittenen Pipeline Nord Stream 2 erhebliche Vorteile. Die Bundesnetzagentur entscheidet am 24. Mai in der Angelegenheit.
21.04.2020

An Nord Stream 2 scheiden sich die Geister.

Der Betrieb der Pipeline Nord Stream 2 wird die Erdgaspreise in ganz Europa senken. Das geht aus einer aktuellen Studie von Frontier Economics und dem Energiewirtschaftlichen Institut (EWI) an der Universität zu Köln hervor. Demnach seien die Pipeline-Importe aus Russland in der Regel günstiger als die LNG-Importe.

Laut Studie würden von Nord Stream 2 so nicht nur die angeschlossenen Länder profitieren, sondern auch angrenzende Staaten. Der Kostenvorteil belaufe sich europaweit auf bis zu 4,8 Mrd. Euro pro Jahr.

Keine Gefahr für die Versorgungssicherheit

Befürchtungen, dass die Inbetriebnahme der Pipeline die Gasversorgung in einzelnen EU-Ländern erschwere oder verteure, weisen die Autoren der Analyse als unbegründet zurück. Sie sind überzeugt, dass Nord Stream 2 über alle Landesgrenzen hinweg gut für die Versorgungssicherheit sei.

Die Studie ist Bestandteil des von der Nord Stream 2 AG bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) eingereichten Antrages auf Freistellung von der Regulierung. Eine im vergangenen Jahr verabschiedete Änderung der EU-Gasrichtlinie sieht vor, dass EU-Energieregeln auch für Pipelines gelten, die aus Drittstaaten in die Europäische Union führen. Demnach dürfen die Produktion von Erdgas und der Betrieb der Leitung nicht in einer Hand liegen – anders als bisher bei Nord Stream 2 vorgesehen. 

Milliarden-Investitionen in Gefahr

Die Nord Stream 2 AG wiederum verweist darauf, dass bei Inkrafttreten der neuen EU-Gasrichtlinie bereits Investitionen von knapp 6 Milliarden Euro getätigt worden seien. "Es wäre daher klar diskriminierend, wenn Nord Stream 2 die einzige existierende Pipeline-Investition wäre, die von den neuen Regeln betroffen wäre", heißt es von Seiten des Unternehmens.

Bis zum 24. Mai 2020 will die BNetzA über den Antrag entscheiden. (amo)