Gas

Konsultationen zu Ferngasentgelten verzögern sich

Die Ferngasentgelte sollen EU-weit für Beschaffer, Händler und Vertriebe transparenter und prognostizierbarer werden. Aus den Konsultationen aber, die die BNetzA hierzu durchführt, wird im April nichts mehr.
16.03.2018

Bild des Gasspeichers von EWE im ostfriesischen Jemgum

Am 1. April hätte die Beschlusskammer (BK) 9 der Bundesnetzagentur (BNetzA) drei Konsultationen der Marktteilnehmer zur künftigen Ferngasnetzentgeltregulierung beginnen wollen. Der Start verschiebt sich aber auf mindestens Mai, teilte die Regulierungsbehörde auf ZfK-Nachfrage mit. Es fehlen noch die Konsultationsdokumente. Diese sollen auf der Unterseite der BK9 nachgereicht werden.

Die Konsultation dient der weiteren nationalen Umsetzung des EU-"Netzkodex über harmonisierte Fernleitungsentgeltstrukturen" (NC TAR). Dieser ist teils seit 2017 unmittelbar geltendes Recht, teils tritt er Ende Mai 2019 in Kraft. Er bestimmt auch, dass die nationalen Konsultationen mindestens zwei Monate dauern müssen und höchstens fünf Monate danach alles festgezurrt ist.

Die BK9 hatte auf einem Workshop im Oktober 2017 in Aussicht gestellt, an diesem 1. November die Festlegungen hierzu zu erlassen. Das wird jetzt eng. Aber jeder Termin bis 31. Mai 2019 wäre noch EU-rechtskonform. Die BK eröffnete jetzt lediglich förmlich die vier dazugehörigen Festlegungsverfahren. Sie haben folgende Aktenzeichen: BK9-18/607, /608, /610-NCG und /611-GP).

Rabatte auf unterbrechbare Transportrechte werden komplizierter

Darum geht es im Wesentlichen:

  • die Art, wie die Ferngasnetzbetreiber (FNB) ihre Durchleitungsentgelte zu berechnen haben. Dies nennt sich "Referenzpreismethode". Der Referenzpreis ist der Preis, den ein FNB von den Nutzern, also den großen Beschaffern und Händlern, für eine einjährige Transportkapazität regulatorisch erheben darf. Er ist gleichzeitig der Startpreis für Kapazitätsversteigerungen auf der europäischen Plattform Prisma und der Ausgangspreis für unterjährige Kapazitätsprodukte, also Quartale, Monate, Gastage und Stunden.
    Die BNetzA hat sich bereits auf die Fortgeltung des "Briefmarkenprinzips" kapriziert – in der Festlegung INKA von 2017: Ein- und Ausspeiseentgelte eines FNB sind – ähnlich wie bei Porto – unabhängig von der tatsächlichen Entfernung zwischen den jeweiligen Punkten.
  • die Speicherrabatte: Gemäß der BNetzA-Festlegung BEATE von 2015 müssen Kunden von Untergrundspeichern bei der Ein- und Ausspeicherung nur die Hälfte der Aus- und Einspeiseentgelte zahlen. Eine Erhöhung des Rabatts von 50 auf bis zu 90 Prozent muss der Behörde gemeldet werden. Die Initiative Erdgasspeicher (Ines) fordert standardmäßig höhere Preisnachlässe. Nur solche würden Doppelzahlung von FNB-Entgelten vermeiden, meint sie.
    Rabatte an Nutzer von Speichern, die an mehrere Marktgebiete gleichzeitig angeschlossen sind, dürften nach Ines' Meinung nur dann verweigert werden, wenn lediglich durch Umbuchung in den Bilanzkreis eines anderen Marktgebiets normale Transportentgelte, die ohne Speicher fällig wären, umgangen werden sollen.
    Wohlgemerkt: Es geht hier immer nur um regulierte Pipelinetransportentgelte, nicht um Speicherentgelte, die der Regulierung gar nicht unterliegen, und auch nicht um die Gasmengen selbst.
  • wie hoch unterjährige Transportkapazitäten gegenüber den einjährigen "Referenzpreisen" verteuert werden dürfen und müssen – eine Abwägungsfrage zwischen effizienter Netznutzung und Investitionssicherheit für die FNB. Der NC TAR schreibt vor, dass dieser "Multiplikator" für Quartals- und Monatskapazitäten zwischen 1,0 und 1,5 liegen wird. In diesem Rahmen bewegt sich BEATE bereits: 1,1 für Quartale und 1,25 für Monate.
    Bei Tagesprodukten und untertägigen Kapazitätsprodukten – sowohl die EU als auch die BNetzA schreiben aus Versehen "untertätig" – ist im NC TAR ein Multiplikator zwischen eins und drei vorgeschrieben, "in begründeten Ausnahmefällen" leicht über null und größer als drei. Vom 1. April 2023 an wird dieser Multiplikator auf maximal 1,5 begrenzt, wenn dies die Reguliereragentur ACER zwei Jahre vorher empfiehlt. Auch hieran müsste BEATE nicht angepasst werden: Sie schreibt 1,4 vor.
  • ein fakultatives monetäres Belohnungs- und Bestrafungssystem für eine effiziente saisonale Netznutzung, die "saisonalen Faktoren": Sie müssen sich im Rahmen der "Multiplikatoren" bewegen, besagt der NC TAR. Die Ines etwa liebäugelt mit solchen Hebeln an Grenzübergangspunkten.
  • Rabatte auf die Entgelte für unterbrechbare Transportkapazitäten, also für Durchleitungsrechte, die der FNB notfalls verweigern darf. BEATE erlaubt bis zu 90 Prozent. Die EU schreibt dagegen eine komplizierte Berechnungsformel vor. Das heißt, es gibt hierzulande Anpassungsbedarf. (geo)

Hier externer Link zum EU-Netzkodex über harmonisierte Fernleitungsentgeltstrukturen (NC TAR), deutsche Fassung

Hier externer Link zum Workshop-Dokument der BNetzA zur Umsetzung des NC TAR vom Oktober 2017

Hier externer Link zu den Positionen der Initiative Erdgasspeicher hierzu