Am 1. April hätte die Beschlusskammer (BK) 9 der Bundesnetzagentur (BNetzA) drei Konsultationen der Marktteilnehmer zur künftigen Ferngasnetzentgeltregulierung beginnen wollen. Der Start verschiebt sich aber auf mindestens Mai, teilte die Regulierungsbehörde auf ZfK-Nachfrage mit. Es fehlen noch die Konsultationsdokumente. Diese sollen auf der Unterseite der BK9 nachgereicht werden.
Die Konsultation dient der weiteren nationalen Umsetzung des EU-"Netzkodex über harmonisierte Fernleitungsentgeltstrukturen" (NC TAR). Dieser ist teils seit 2017 unmittelbar geltendes Recht, teils tritt er Ende Mai 2019 in Kraft. Er bestimmt auch, dass die nationalen Konsultationen mindestens zwei Monate dauern müssen und höchstens fünf Monate danach alles festgezurrt ist.
Die BK9 hatte auf einem Workshop im Oktober 2017 in Aussicht gestellt, an diesem 1. November die Festlegungen hierzu zu erlassen. Das wird jetzt eng. Aber jeder Termin bis 31. Mai 2019 wäre noch EU-rechtskonform. Die BK eröffnete jetzt lediglich förmlich die vier dazugehörigen Festlegungsverfahren. Sie haben folgende Aktenzeichen: BK9-18/607, /608, /610-NCG und /611-GP).
Rabatte auf unterbrechbare Transportrechte werden komplizierter
Darum geht es im Wesentlichen:
- die Art, wie die Ferngasnetzbetreiber (FNB) ihre Durchleitungsentgelte zu berechnen haben. Dies nennt sich "Referenzpreismethode". Der Referenzpreis ist der Preis, den ein FNB von den Nutzern, also den großen Beschaffern und Händlern, für eine einjährige Transportkapazität regulatorisch erheben darf. Er ist gleichzeitig der Startpreis für Kapazitätsversteigerungen auf der europäischen Plattform Prisma und der Ausgangspreis für unterjährige Kapazitätsprodukte, also Quartale, Monate, Gastage und Stunden.
- die Speicherrabatte: Gemäß der BNetzA-Festlegung BEATE von 2015 müssen Kunden von Untergrundspeichern bei der Ein- und Ausspeicherung nur die Hälfte der Aus- und Einspeiseentgelte zahlen. Eine Erhöhung des Rabatts von 50 auf bis zu 90 Prozent muss der Behörde gemeldet werden. Die Initiative Erdgasspeicher (Ines) fordert standardmäßig höhere Preisnachlässe. Nur solche würden Doppelzahlung von FNB-Entgelten vermeiden, meint sie.
- wie hoch unterjährige Transportkapazitäten gegenüber den einjährigen "Referenzpreisen" verteuert werden dürfen und müssen – eine Abwägungsfrage zwischen effizienter Netznutzung und Investitionssicherheit für die FNB. Der NC TAR schreibt vor, dass dieser "Multiplikator" für Quartals- und Monatskapazitäten zwischen 1,0 und 1,5 liegen wird. In diesem Rahmen bewegt sich BEATE bereits: 1,1 für Quartale und 1,25 für Monate.
- ein fakultatives monetäres Belohnungs- und Bestrafungssystem für eine effiziente saisonale Netznutzung, die "saisonalen Faktoren": Sie müssen sich im Rahmen der "Multiplikatoren" bewegen, besagt der NC TAR. Die Ines etwa liebäugelt mit solchen Hebeln an Grenzübergangspunkten.
- Rabatte auf die Entgelte für unterbrechbare Transportkapazitäten, also für Durchleitungsrechte, die der FNB notfalls verweigern darf. BEATE erlaubt bis zu 90 Prozent. Die EU schreibt dagegen eine komplizierte Berechnungsformel vor. Das heißt, es gibt hierzulande Anpassungsbedarf. (geo)
Hier externer Link zum Workshop-Dokument der BNetzA zur Umsetzung des NC TAR vom Oktober 2017
Hier externer Link zu den Positionen der Initiative Erdgasspeicher hierzu


