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Kommunale Wärmepläne mit vielen Unsicherheiten

Für Kommunen und Stadtwerke ist die Wärmeplanung eine Mammutaufgabe. In einer neuen Serie zeigt die ZfK, worauf es ankommt, und welche Klippen es zu umschiffen gilt.
16.05.2025

Fernwärme ist ein zentrales Element bei der Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung. Aber Versorger müssen im großen Stil investieren.

Von Frank Urbansky

Das Gesetz zur Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) verpflichtet Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern bis 2026 zur Wärmeplanung, kleinere Kommunen bis 2028. Ziel ist eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung bis 2045. Einige Städte haben ihre Wärmepläne bereits erstellt.

Die ZfK wird in einer Serie – auch anhand zahlreicher Beispiele aus der Praxis – beleuchten, wie die kommunale Wärmeplanung funktioniert. Heute starten wir mit einem allgemeinen Überblick.

Wer plant? Wer entscheidet?

Die Wärmeplanung soll von der Kommune geleitet werden. Doch in der Praxis übernehmen häufig Stadtwerke diese Rolle. Die setzen gezielt auf Fernwärme, da diese nun mal – im Gegensatz zu Erdgas oder Strom – die eigene Cashcow ist, die ganz legal im steuerlichen Querverbund gemolken wird. So werden etwa ÖPNV, Schwimmbäder oder die Erhaltung der Schulen gegenfinanziert.

Ein Blick nach Dänemark zeigt, dass es auch anders gehen kann. Dort dürfen Fernwärmeversorger per Gesetz keine Gewinne erwirtschaften, wodurch Fernwärme zur dominierenden Form der zentralen Wärmeversorgung geworden ist. Die Netze werden kontinuierlich ausgebaut – selbst in kleinen Gemeinden, die in Deutschland nicht einmal im Rahmen des Kommunalen Wärmeplans (KWP) berücksichtigt würden.

Deutschland stellt im internationalen Vergleich eine Ausnahme dar. Denn ein Stadtwerke-Modell wie hier, existiert in der EU nur noch in Österreich. In den übrigen EU-Ländern wird die Fernwärmeversorgung entweder von kommunalen, aber unabhängigen Versorgern oder in nicht-monopolistischen Strukturen organisiert.

Einige Kommunen beauftragen auch deswegen neutrale Planer, um verschiedene Interessen auszugleichen, vor allem eben zwischen den Fernwärme-Anbietern und den Fernwärme-Kunden.

Unsichere Gasnetze

Parallel zur Wärmeplanung stehen Gasnetze – immerhin zumindest eine theoretische Alternative bei der Wärmeplanung – vor dem Aus. Die Mannheimer MVV hat als erstes Unternehmen angekündigt, seine Netze bis 2035 stillzulegen. Stuttgart und Hannover wollen dies bis 2040 tun. Weitere Städte werden folgen. Die Gründe sind simpel: Biogas reicht nicht aus, und Wasserstoff ist teuer sowie technisch aufwendig. Während Fernwärme für Stadtwerke profitabel bleibt, droht bei sinkenden Gasverbrauchern eine Kostenexplosion für das Gasnetz. Und: Wenn Fernwärme die einzige Alternative insbesondere in innerstädtischen Quartieren bleibt, kann dies mit kräftigen Aufschlägen einhergehen.

Kaum wirtschaftliche Technologien

Fernwärme wird politisch vor allem deshalb forciert, weil sie die Integration erneuerbarer Energien ermöglichen soll. Allerdings gibt es nur wenige Technologien, die in der Lage sind, die konventionellen Fernwärmenetze mit Temperaturen über 100 Grad Celsius zu versorgen – dazu zählen vor allem Biomasse und Wasserstoff.

Biomasse scheitert an Ressourcen und Logistik. Ein Heizkraftwerk mit einer Leistung von 250 MW würde im Volllastbetrieb täglich 60 bis 70 Lkw-Ladungen Holz benötigen – ein kaum realisierbares Szenario. Wasserstoff als Alternative ist nicht in großen Mengen verfügbar. Schon heute ist klar, dass regenerativ erzeugter Wasserstoff auf absehbare Zeit um ein Vielfaches teurer bleiben wird als die durch Dampfreformierung aus Erdgas gewonnene Variante – derzeit etwa fünf- bis zehnmal so teuer. Dann könnte man gleich weiter Erdgas verbrennen.

Die Lösung wären Wärmenetze, die mit niedrigeren Temperaturen betrieben werden können. So könnten zusätzliche Wärmequellen wie Abwärme, Solarthermie oder Umweltwärme über große Wärmepumpen eingebunden werden. Dazu müssten allerdings die bestehenden Netze grundlegend umgebaut werden – eine Herausforderung, die nicht allein mit halbherzigen Fördermaßnahmen zu bewältigen ist.

Nicht verbindlich

Ein kleiner Trost bleibt: Der kommunale Wärmeplan ist in der Erstellung zwar Pflicht, aber nicht rechtlich bindend, außer in ausgewiesenen Fernwärmegebieten (und theoretisch auch bei der Erweiterung von Gasnetzen, die aber eben nur theoretisch ist).

Im nächsten Teil der Serie wollen wir auf aktuelle Probleme wie Förderungen, Finanzen und Ressourcen bei der Erstellung eines kommunalen Wärmeplanes eingehen.

Dieser Artikel ist zuerst exklusiv im ZfK-Wärmenewsletter erschienen. Hier können Sie sich dafür kostenlos anmelden.