Entsorgung

Chempark: Verbrennungslinie 3 darf wieder in Betrieb genommen werden

Nach der Explosion in einem Abfalltank im Juli 2021 mit mehreren Toten erhält nun auch die betroffene Linie der Sonderabfallverbrennungsanlage von der Bezirksregierung Köln die notwendige Genehmigung.
17.04.2023

Der Chempark Leverkusen (im Bild) ist einer von drei Standorten des Chemparks, dessen Betreibergesellschaft Currenta ist. Nördlich des Chemieparks befindet sich das Currenta-Entsorgungszentrum.

 

Die Sonderabfallverbrennungsanlage (SAV) des Chemparks Leverkusen besteht aus vier Verbrennungslinien. In der Verbrennungslinie 3 war es 2021 zu einer Explosion und in der Folge zu einem Brand in einem Abfalltank mit mehreren Toten gekommen. Daraufhin war die ganze SAV außer Betrieb genommen worden.

Mittlerweile sind im Juni 2022 die Verbrennungslinie 1 und im Januar 2023 die Verbrennungslinie 4 (VA 4) wieder in Betrieb gegangen und laufen seitdem, abgesehen von einem unkritischen Brandereignis in einem Materialbunker, störungsfrei, wie die Bezirksregierung Köln mitteilt. In einem weiteren Schritt soll jetzt in der Verbrennungslinie 3 die Verbrennung von Klärschlämmen aus der zentralen Abwasserbehandlungsanlage des Chemparks wiederaufgenommen werden.

Klärschlammtransporte per Lkw entfallen

Dort werden sowohl die Abwässer aus dem Chempark als auch kommunale Abwässer der Stadt Leverkusen gereinigt. Die dabei anfallenden Klärschlämme werden derzeit noch in anderen Anlagen in der Region entsorgt und dazu mit Lkws abgefahren. Diese Straßentransporte können künftig entfallen, teilt die Bezirksregierung mit.

Für die Wiederinbetriebnahme der Verbrennungslinien hatte die Bezirksregierung eine  sicherheitstechnischen Prüfung durch eine Sachverständigenorganisation, das Gutachterteam um Prof. Dr. Jochum, angeordnet. Nach den Gutachten für die Verbrennungslinien 1 und 4 haben die Experten nun auch das Gutachten zur Wiederinbetriebnahme der Verbrennungslinie 3 vorgelegt.

Strengere Vorschriften für Lösemittelabfälle

Gegenstand des Gutachtens war insbesondere die Sicherheit des Tanks 8, der für die Lagerung der als Brennstoff eingesetzten lösemittelhaltigen Abfälle vorgesehen ist und seinerzeit explodiert war, sowie der technisch einwandfreie Zustand der Anlage. In der Anlage dürfen nun jeweils nur „sortenreine“ Lösemittelabfälle als Brennstoff verwendet werden („Monobetrieb“).

Es dürfen im Tank also keine verschiedenen Lösemittelabfälle vermischt werden. Ergänzend wurde auf Empfehlung des Gutachters eine zusätzliche sicherheitstechnische Einrichtung für den Lagertank installiert. (hp)