Entsorgung

Gesetzesänderung sichert gerechtere Müllgebühren

Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen, die für die Abfallgebühren in den Landkreisen und kreisfreien Städten bedeutsam ist.
27.03.2023

Wiegeversuche von Abfallentsorgern haben gezeigt, dass das Gewicht je Liter Abfall in einer Tonne deutlich abnimmt, je größer die Mülltonne ist.

 

"Mit der Änderung stellen wir die in vielen Kommunen gängige Praxis degressiver Abfallgebühren auf eine rechtliche Grundlage. Degressiv bedeutet, dass die Gebühr sinkt, je größer die Mülltonne ist“, sagte Christian Pegel, Kommunalminister von Mecklenburg-Vorpommern (M-V). Das sei fair, denn: In großen Müllcontainern wird der Abfall durch die Einfüllenden deutlich weniger verdichtet als in kleinen Tonnen etwa eines Einzelhaushalts.

Wiegeversuche von Abfallentsorgern im Land hätten deutlich gezeigt, dass das Gewicht je Liter Abfall in einer Tonne deutlich abnimmt, je größer die Mülltonne ist. Deshalb sollten die Abfallgebührensatzungen dies berücksichtigen können.

Besser für kleinere Geldbeutel

Das spiegele auch die wirklich entstehenden Kosten reell wider. Die Müllentsorgung auf den Deponien werde nach Gewicht in Kilo oder Tonnen und nicht nach Volumen, also Liter, abgerechnet, so Pegel.  

Degressive Gebühren nutzten zudem insbesondere den Bewohner:innen großer Mietwohnungskomplexe etwa in Plattenbaugebieten, die in der Regel über eher kleinere Einkommen verfügen. "Sie sind aber laut einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Greifswald von Ende 2021 derzeit in M-V nicht zulässig, da dies laut der Richter das Landesrecht nicht vorsah. Das haben wir nun mit der Novelle des Kommunalabgabengesetzes geändert.“

Breite Zustimmung

Der Städte- und Gemeindetag, der Landkreistag, der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen und Vertreter der Landräte und Oberbürgermeister hatten den Gesetzentwurf vorab ausdrücklich begrüßt. "Wir haben eine breite Zustimmung für diese Änderung insbesondere von jenen, die sie direkt betrifft", so Pegel.

Neben der degressiven sind auch eine progressive und eine lineare Ausgestaltung der Abfallgebühren zulässig: Mit einer linearen Gebühr wird je Liter Behältervolumen unabhängig von der Behältergröße die gleiche Gebühr erhoben. Bei progressivem Gebührenverlauf steigt die Gebühr je Liter mit zunehmender Behältergröße an. (dpa/hp)