Entsorgung

Hessen braucht weitere Kapazitäten bei Mülldeponien

Auf dem Gelände des früheren Kernkraftwerkes Biblis lagern 3200 Tonnen Bauschutt. Abfall wie dieser muss auf Deponien gelagert werden. Hier sehen die Verantwortlichen in Hessen Bedarf bei den Kapazitäten.
05.06.2023

Zwei Lastwagen stehen an der Einfahrt der Deponie Büttelborn. Dort soll im Landkreis Groß-Gerau möglicherweise Abrissschutt aus dem ehemaligen Akw Biblis gelagert werden.

 

Für Zehntausende Tonnen Abfälle jährlich braucht Hessen in den kommenden Jahren neue Kapazitäten auf den Deponien im Land. Dies ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei den zuständigen Regierungspräsidien in Kassel, Gießen und Darmstadt. Zwar würden derzeit keine Genehmigungsverfahren für neue Deponiestandorte laufen, doch stünden Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Kapazitäten bei einigen Anlagen an.

So zum Beispiel für die Deponie in der Gemeinde Büttelborn im Kreis Groß-Gerau, deren Betreiber sich derzeit gegen die Aufnahme von Abrissschrott des früheren AKW Biblis aus dem Nachbarkreis Bergstraße wehrt. Eine Entscheidung ist dem Regierungspräsidium Darmstadt zufolge noch nicht gefallen.

Wenig Restkapazitäten

In den Zuständigkeitsbereichen der drei Behörden gibt es den Angaben zufolge jeweils Dutzende Deponien, für deren Errichtung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zuständig sind. Doch sehen die Präsidien in ihren Zuständigkeiten jeweils nur ein gutes halbes Dutzend aktive Ablagerungshalden mit nennenswerten Restkapazitäten.

«Der Abfallwirtschaftsplan Hessen stellt den Bedarf an weiteren Entsorgungskapazitäten, insbesondere im Bereich der Entsorgung von unbelastetem beziehungsweise gering belastetem Bodenaushub und Bauschutt, fest», heißt es in Darmstadt.

Nutzung von Deponien in anderen Bundesländern?

Dem Abfallwirtschaftsplan Hessen zufolge befanden sich im Jahr 2020 gut 20 kommunale und betriebliche Deponien der unteren Deponieklassen in Betrieb. In diesen Deponien können mineralische Abfälle wie Bauschutt oder Abbruchabfälle bis hin zu belasteten, jedoch nicht gefährlichen Abfällen gelagert werden.
Dieser Abfall muss nicht zwingend im Bundesland deponiert werden.

«Es besteht rechtlich keine Pflicht, den in Hessen angefallenen nicht weiter zu verarbeitenden Abfall ausschließlich in hessischen Anlagen zu entsorgen», teilte das Umweltministerium mit. Dies gelte, soweit es sich nicht um gefährliche Abfälle handelt. (dpa/hp)