Entsorgung

«Recht auf Reparatur» soll Abfallberge verringern

EU-Kommission will Verbrauchern ermöglichen, auch nach Ablauf der Garantie Geräte von den Herstellern reparieren zu lassen. Entsorgungsbetriebe begrüßen das.
22.03.2023

Zunächst sind Produkte wie Staubsauger oder Spül- und Waschmaschinen von der Neuregelung betroffen. Später sollen auch Tablets und Smartphones dazukommen.

Verbraucher:innen sollen einem Vorschlag der EU-Kommission zufolge ein sogenanntes Recht auf Reparatur für Geräte wie Staubsauger und Waschmaschinen bekommen. «Mit dem Vorschlag wird es für die Verbraucher einfacher und kostengünstiger, Waren zu reparieren statt zu ersetzen», teilte die EU-Kommission am Mittwoch mit.

Der Vorschlag werde dafür sorgen, dass mehr Produkte innerhalb der gesetzlichen Garantiezeit repariert werden, hieß es. So soll verhindert werden, dass Waren unnötig weggeworfen werden.

Reparaturen auch nach fünf bis zehn Jahren

Nach Ablauf der Garantie sollen durch das Vorhaben zudem einfachere und kostengünstigere Möglichkeiten geschaffen werden, technisch reparierbare Produkte wie Staubsauge oder Spül- und Waschmaschinen sowie zu einem späteren Zeitpunkt Tablets und Smartphones zu reparieren. So sollen Käufer für fünf bis zehn Jahre bei Herstellern einfordern können, dass Produkte, die nach EU-Recht technisch reparierbar sind, auch repariert werden.

Von den geplanten Regeln soll es aber auch Ausnahmen geben. Konkret heißt es: «Im Rahmen der gesetzlichen Garantie sind die Verkäufer verpflichtet, eine Reparatur anzubieten, es sei denn, sie ist teurer als ein Austausch.»

Informationspflicht der Hersteller

Darüber hinaus sollen Hersteller informieren, welche Produkte sie selbst reparieren müssen. Auf einer nationalen Online-Vermittlungsplattform sollen sich Bürger:innen über Reparaturdienste und Verkäufer überholter Waren informieren können.

„Wir begrüßen und unterstützen ausdrücklich das Verbraucherpaket, wie es die EU-Kommission vorschlägt“, sagte Patrick Hasenkamp, VKU-Vizepräsident und Leiter der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster.

Alte Forderung des VKU

„Das Maßnahmenpaket wird uns europaweit einen großen Schritt voranbringen beim Verbraucherschutz und bei der Vermeidung von Abfällen“, so Hasenkamp weiter. „Das wurde auch Zeit. Wir haben ebenso wie das Europäische Parlament schon lange ein Recht auf Reparatur gefordert.“ (hp mit Material von dpa)