Schärfere Grenzwerte für Müllverbrennungsanlagen
Am 16. Februar ist die Novellierung der 17. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchV) in Kraft getreten. Die Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland (ITAD) begrüßt das als wichtigen Schritt zur Anpassung an das europäische Regelwerk (BREF „Waste Incineration“).
Auch wenn bisher die bestehenden Grenzwerte teilweise nochmals verschärft wurden, sodass Nachrüstungen an den Anlagen erforderlich werden, hält der ITAD dennoch den politischen Konsens für positiv. Damit gebe es nun für die Betreiber weitgehend rechtssichere Grundlagen für die weitere Planung technischer und organisatorischer Maßnahmen.
Kostenintensive Nachrüstung
In Bezug auf die Grenzwertfestlegung von Stickoxiden (NOx) wurden zwar einerseits die technischen Voraussetzungen im Anlagenbestand bei Halbstunden- und Tagesmittelwerten berücksichtigt, andererseits aber durch Einführung des Jahresmittelwertes deutlich verschärft. Dies wird in einigen Fällen die zeit- und kostenintensive Nachrüstung entsprechender Anlagen erfordern, so der ITAD.
„Und bekanntlich ist nach der Novelle vor der Novelle“, stellt der Verband fest. Mit der bevorstehenden Novelle der Industrieemissionsrichtlinie (IED) stehen weitere Anpassungen der 17. BImSchV an. Hier fordern die Betreiber, dass dieser Prozess frühzeitig in die Wege geleitet wird und in Zukunft mindestens die europarechtlichen, aber auch nationalen Fristen eingehalten werden.
Vorbereitung für möglichen CCS-Einsatz
Im politischen Prozess konnte ITAD bereits bewirken, dass eine Evaluierung der Verordnung hinsichtlich der „Carbon Capture Readiness“ durch das zuständige Ministerium vorgenommen wird. „Dies ist besonders für den potenziellen Bau von CO2-Abscheideanlagen eine Grundvoraussetzung“, so Sebastian Wens, Geschäftsführer der ITAD. (hp)