Corona: Kommunale dürfen länger bezahlt freistellen
Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) hat am Dienstag wegen Corona in einem Rahmen-Beschluss die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die kommunalen Arbeitgeber Beschäftigten für die Kinderbetreuung bezahlte Freistellungen gewähren können, die über die bestehenden tarifvertraglichen Regelungen hinausgehen. Das teilte der Dachverband VKA am Dienstag der Presse mit.
Der ZfK teilte er ergänzend auf Anfrage mit, dass sich der Rahmenbeschluss nicht nur auf Beschäftigte im Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) erstreckt, sondern auch auf Betriebe, deren Mitarbeiter dem…
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