Der ewige Urlaubsanspruch?

Arbeitgeber müssen nicht nur dafür sorgen, dass die Mitarbeitenden ihren Jahresurlaub nehmen können, sondern auch rechtzeitig auf den möglichen Verfall der Ansprüche hinweisen.
Bild: © Song about summer/AdobeStock
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) unterstrich mit seinem Urteil vom 20. Dezember 2022 (BAG – 9 AZR 266/20) die Wichtigkeit des gesetzlichen Mindesturlaubs im Sinne des § 3 Abs. 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) – mit signifikanten Folgen für deutsche Arbeitgeber:innen. Zuvor war bereits gängige Rechtslage, dass der gesetzliche Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub der Verjährung unterliegt. Nun stellte das Gericht klar, dass ohne eine entsprechende Belehrung und Aufforderung der Urlaubsanspruch nicht verjähren kann.
Was war die Ausgangslage der Entscheidung? Eine Arbeitnehmerin hatte nach Beendigung…
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