EU will mehr Fairness bei der Bezahlung
Ein Schwerpunkt der neuen Anforderungen liegt auf der Berichterstattung geschlechtsspezifischer Lohnlücken, welche für erste Unternehmen bereits ab Mitte 2027 für das vergangene Jahr fällig ist. Die Berichtspflichten erfassen alle Unternehmen ab 100 Arbeitnehmern.
Mehr Transparenz der Lohnstruktur soll zudem durch eine effektivere Gestaltung des individuellen Auskunftsanspruchs erreicht werden. Im Gegensatz zur derzeitigen Regelung des deutschen Entgelttransparenzgesetzes (EntgTranspG) sieht die Richtlinie u. a. vor, dass dieser Anspruch nicht mehr von der Belegschaftsgröße abhängig ist.
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