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Mehr als drei Viertel aller Tarifbeschäftigten erhalten eine Inflationsausgleichsprämie

In den Bereichen Energieversorgung, Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung gibt es überdurchschnittlich hohe Sonderzahlungen.
14.03.2024

In der Abfallwirtschaft konnten sich besonders viele Beschäftigte über die Sonderzahlung freuen.

Mehr als drei Viertel (77,9 Prozent) der Tarifbeschäftigten in Deutschland haben seit Oktober 2022 eine Inflationsausgleichsprämie erhalten oder werden eine solche Prämie gemäß Tarifvertrag noch bis zum Jahresende 2024 ausgezahlt bekommen. Die teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Ergebnissen der Statistik der Tarifverdienste mit.

Bei der Inflationsausgleichsprämie handelt es sich um eine steuerfreie Sonderzahlung von bis zu 3000 Euro, die je nach Tarifvereinbarung als Gesamtbetrag oder gestaffelt in Teilbeträgen an die Beschäftigten ausgezahlt werden kann. Im Durchschnitt liegt sie bei 2761 Euro. Die Maßnahme aus dem dritten Entlastungspaket der Bundesregierung zur Milderung der Folgen der Energiekrise trug dazu bei, dass die Tarifverdienste einschließlich Sonderzahlungen im Jahr 2023 um durchschnittlich 3,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr stiegen.

Deutliche Unterschiede zwischen den Branchen

Sowohl in der durchschnittlichen Höhe der Inflationsausgleichsprämie als auch im Anteil der Tarifbeschäftigten, die eine solche Prämie erhalten, gibt es zwischen den einzelnen Branchen deutliche Unterschiede.

Die niedrigsten Prämien sind im Baugewerbe mit durchschnittlich 1104 Euro zu verzeichnen. Die höchsten Inflationsausgleichsprämien wurden in den Wirtschaftsbereichen Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung (3000 Euro), Erziehung und Unterricht (2999 Euro), Kunst, Unterhaltung und Erholung (2987 Euro) sowie Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung (2943 Euro) vereinbart. Auch in der Energieversorgung wird mit 2878 Euro überdurchschnittlich ausgezahlt.

Viele Berechtigte in der kommunalen Versorgung

Mit 96,0 Prozent beziehungsweise 96,1 Prozent haben die Tarifbeschäftigten in den Wirtschaftsbereichen Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung sowie im Verarbeitenden Gewerbe anteilig am häufigsten Anspruch auf einen Inflationsausgleich. Auch in der Energieversorgung ist der Anteil mit 88,9 Prozent hoch.

Die Ergebnisse haben noch einen vorläufigen Charakter, da sie sich auf bisher bestehende tarifliche Vereinbarungen beziehen, teilt Destatis mit. Inflationsausgleichsprämien können entsprechend der gesetzlichen Vorgaben noch bis Ende des Jahres 2024 ausgezahlt werden. Somit verbleibt den Tarifpartnern noch Zeit, tarifliche Vereinbarungen hinsichtlich Inflationsausgleichszahlungen in ihre laufenden Verhandlungen beziehungsweise als Sondervereinbarung aufzunehmen. (bs)