Karriere

Regelungen zur Kurzarbeit im kommunalen öffentlichen Dienst werden verlängert

Die Kurzarbeiterregelung gilt damit bis Ende des kommenden Jahres. Nach Einschätzung von VKA-Präsident Mägde wird so Rechtssicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschaffen.
17.12.2020

Der rechtliche Rahmen zur Fortführung der Kurzarbeiterregelung wurde verlängert.

Der Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit im öffentlichen Dienst (TV COVID) vom 30. März 2020 wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert, wie der VKA mitteilt. „Die Beschäftigten wie auch die kommunalen Arbeitgeber im öffentlichen Dienst sind damit wie bisher auf Basis des Tarifvertrags zur Kurzarbeit abgesichert“, sagt VKA-Präsident und Verhandlungsführer Ulrich Mädge.

Vom TV COVID können laut der VKA-Mitteilung insbesondere die kommunalen Einrichtungen und Betriebe, wie beispielsweise Flughäfen, Theater, Museen, Bäder, Kultur- und Sporteinrichtungen Gebrauch machen. Insbesondere für den…

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