Die Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) sieht durch die Preiserhöhung des Ladesäulenbetreibers Plugsurfing die ursprünglich gerügten Probleme zur Preistransparenz an Ladesäulen nicht behoben. Die VZ NRW habe Plugsurfing abgemahnt, da sie nach ihrer Auffassung die Nutzer von E-Fahrzeugen unangemessen benachteilige, indem diese vor jedem Ladevorgang die Preise selbst recherchieren mussten, teilen die Verbraucherschützer auf ZfK-Anfrage mit.
Zwischenzeitlich hatte Plugsurfing reagiert und ein einheitliches Preisniveau angekündigt. Damit einher ging beispielsweise in Marburg eine Preiserhöhung von 27 auf 44 Cent je kWh an allen Ladesäulen. Die Stadtwerke in Marburg waren von der spontanen Maßnahme überrascht und haben übergangsweise eine Flottenlösung angekündigt.
Gerichtliche Klärung steht aus
Einheitliche Preise könnten eine Möglichkeit sein, um Preistransparenz herzustellen, heißt es nun von Seiten der Verbraucherzentrale. Ziel der Abmahnung sei es aber nicht gewesen, eine Preiserhöhung herbeizuführen. Dabei handele es sich um eine geschäftliche Entscheidung von Plugsurfing.
Der Betreiber von Ladestationen habe auf die Abmahnung hin lediglich eine Teilunterlassungserklärung abgegeben. Diese betreffe jedoch andere Beanstandungen und gerade nicht die intransparenten Preisangaben.
Die VZ NRW hat inzwischen zur Klärung der Rechtsfrage Unterlassungsklage gegen das Unternehmen eingereicht. Von Plugsurfing war trotz Anfrage der ZfK keine Stellungnahme einzuholen. (jk)



