ÖPNV

Verkehrsunternehmen: Brauchen bei Masken-Kontrollen Polizei und Ämter

Bund und Länder haben ein Mindestbußgeld für Maskenverweigerer vereinbart. Der VDV begrüßt dies. Die Überwachung der Maskenpflicht und das Durchsetzen der Strafzahlungen dürften aber nicht an den Betrieben hängen bleiben.
28.08.2020

Bund und Länder wollen prüfen, ob das Fahren ohne Maske wie das Fahren ohne Fahrschein mit einem erhöhten Beförderungsentgelt verfolgt werden kann.

Die Verkehrsunternehmen in Deutschland können die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen nach eigenen Angaben nicht allein durchsetzen. Die Kontrolle und das Durchsetzen von Strafzahlungen dürfe nicht allein an den Betrieben hängen bleiben, teilte Oliver Wolff, der Hauptgeschäftsführer des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen, am Freitag mit. «Das überfordert uns personell und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch nicht dafür ausgebildet, mit zum Teil aggressiven Maskenverweigerern umzugehen. Das geht nur mit personeller Unterstützung seitens der Polizei und der Ordnungsämter.»

Bund…

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