Deutschland

Abstand von 1500 Metern soll bleiben

Im Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans in Nordrhein-Westfalen wird die restriktive Linie gegen die Windkraft fortgeführt, die Wirtschaftsminister Pinkwart schon im Wahlkampf anschlug. Die Energieversorger fürchten nun Stranded Investments. Der Landesverband Erneuerbare Energien spricht von einer "Rolle rückwärts".
19.04.2018

Dicke Luft in der nordrhein-westfälischen Energiewirtschaft: Die Landesregierung aus CDU und FDP hat heute einen Entwurf zum neuen Landesentwicklungsplan (LEP NRW) vorgestellt. „Die Energiewirtschaft sieht durch diesen Entwurf den Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen und damit das Voranschreiten der Energiewende gefährdet“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der Landesgruppen der großen Verbände Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Sie weisen darauf hin, dass das Vorgehen in NRW in deutlichem Widerspruch zum Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung stehe, der eine Anhebung des Ausbauziels für erneuerbare Energien auf 65 Prozent bis 2030 vorsehe.

Zu den einzelnen Punkten:

  • Die Verbände kritisieren, dass den Kommunen bei Windenergievorhaben nun ein Abstand von 1500 Metern zu allgemeinen und reinen Wohngebieten vorgeben wird. VKU und BDEW zweifeln sowohl die Angemessenheit als auch die Praktikabilität dieser Regelung an. Der Landesverband Erneuerbare Energien (LEE) weist auf die Rechtsunsicherheit hin: „Eine pauschale Abstandsregelung kann nicht rechtssicher umgesetzt werden. Hält die Landesregierung an ihren Plänen fest, verschärft sie die Gefahr von Fehlplanungen und langjährigen gerichtlichen Auseinandersetzungen“, betont Andreas Lahme, stellvertretender LEE-Vorsitzender und Fachanwalt für Verwaltungsrecht.
  • Genauso kritisch sieht die Branche die einschneidenden Änderungen bei der Errichtung von Windenergieanlagen im Wald. Bereits nach der aktuellen Rechtslage unterliegt der Bau strengen Regeln und ist nur eingeschränkt möglich. Forstwirtschaftliche Nutzflächen ohne hochwertigen Baumbestand müssen nach Auffassung der Energiewirtschaft auch künftig für die Windkrafterzeugung nutzbar gemacht werden können. Die vorgesehene Einschränkung widerspreche deutlich der durch Bundesrecht festgelegten Privilegierung der Windenergie im Außenbereich.
  • Zudem kam es zu einer Aufhebung der Verpflichtung zur Ausweisung von Windvorrangzonen und
  • zur Aufhebung der Regelung des Umfangs der Flächenfestlegungen für Windenergie in den Regionalplänen.

Die Branche sieht den Entwurf "sehr kritisch", erfuhr die ZfK aus dem Umfeld von Energieversorgern. Auch hätten viele Stadtwerke-Chefs schon "deutliche Worte" in Gremien für diese Entwicklung gewählt. Reiner Priggen, Vorsitzender des LEE NRW, formuliert es so: „Mit der geplanten Änderung des LEP drückt sich das Land vor der Verantwortung, lässt die Kommunen allein, ja führt sie zum Teil sogar in die Irre und verkauft das als Stärkung der kommunalen Planungshoheit.“

Für Investoren in die Windenergie besteht jetzt durch die laufende Diskussion und angesichts der langfristigen Projektvorlaufzeiten von bis zu zehn Jahren ein hohes Risiko von Stranded Investments. Dabei bräuchten sie vor allem eins: Planungssicherheit. "Die Änderungen des Landesentwicklungsplanes gewährleisten dies nicht", so das Fazit von VKU und BDEW.

Zum Fortgang: Bis Mitte Juni können nun die Öffentlichkeit und die Verbände ihre Stellungnahme abgeben. Dann folgt das weitere parlamentarische Prozedere. Wie aus dem Umfeld der Regierung zu erfahren war, soll der Landesentwicklungsplan bis Ende des Jahres umgesetzt sein. (al)