Deutschland

Baden-Württemberg: Neues "Themenportal Windenergie"

Die neue Plattform informiert Projektierer und Genehmigungsbehörden über alle aktuellen Anforderungen für Windkraftprojekte.
20.02.2019

In Baden-Württemberg gibt es derzeit etwa 200 Windparks.

Das Regierungspräsidium Tübingen hat das zentrale "Themenportal Windenergie" freigeschaltet. Die Informationsplattform enthält die beim Ausbau der Windkraft in Baden-Württemberg zu beachtenden Vorschriften, Hinweise sowie weitere nützliche Hilfestellungen. Es ersetzt den "Windenergieerlass" aus dem Jahr 2012, der bestimmungsgemäß am 9. Mai 2019 außer Kraft tritt.

"Das neue Internetportal informiert Planungsträger, Projektierer und Genehmigungsbehörden umfassend über die aktuellen Anforderungen, die Windkraftprojekte erfüllen müssen", sagte Umwelt- und Energieminister Franz Untersteller (Die Grünen). Es übernehme damit wesentliche Funktionen des bald auslaufenden Windenergieerlasses und könne als digitale Plattform zudem darüber hinaus – anders als ein förmlicher Erlass – bei Bedarf jederzeit und rasch aktualisiert werden.

200 Windparks in BaWü

Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) gibt die Zahl der Windparks in dem Bundesland aktuell mit etwa 200 an. Die Zahl umfasst die immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtigen Anlagen ab einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern. "Die Landesregierung strebt einen deutlichen Ausbau der Windenergie an", heißt es auf der Website der LUBW.

Das Portal, das unter dem Link erreichbar ist, enthält aktuelle Informationen, die geltenden Rechtsgrundlagen sowie Erlasse, unter anderem zu den Themen Artenschutz, immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren, Lärmschutz, Luftverkehr und Windhöffigkeit.

Unveränderte Rechtslage

"Wir haben unser Ziel erreicht, mit dem Windenergieerlass den betroffenen Akteuren in Baden-Württemberg in kompakter Form alle relevanten Entscheidungsgrundlagen zu vermitteln und so den Ausbau der Windkraft im Land erfolgreich voranzubringen", betonte der Minister. "Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen gelten natürlich unverändert weiter", betonte Untersteller. "Daher gilt beispielsweise auch der auf dem Bundesimmissionsschutzgesetz beruhende Abstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung von regelmäßig 700 Metern unverändert fort."

Das "Themenportal Windenergie" wird von der "Zentralen Stelle für Vollzugsunterstützung" (ZSV) im Regierungspräsidium Tübingen betrieben. Die ZSV plant, die digitale Plattform kontinuierlich auszubauen und zu aktualisieren. Das nun freigegebene Portal sei als "Basisversion" zu verstehen, die künftig entsprechend der Wünsche der Nutzer fortentwickelt wird.  (hp)