Bundesrat für einheitliche Netzentgelte

Woher kommt der Strom? Kleinere Stadtwerke stehen durch die Digitalisierung vor immer größeren Herausforderungen.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 8. Juni die Verordnung zur schrittweisen Einführung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte beschlossen. Die Verordnung sieht ab dem 1. Januar 2019 eine schrittweise Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte vor. Zuerst soll für 20 Prozent der Kosten der Übertragungsnetzbetreiber ein einheitliches Entgelt umgesetzt werden. Die Vereinheitlichung soll in fünf Schritten bis zum 1. Januar 2023 erfolgen. Die ostdeutschen Länder hatten sich im vergangenen Jahr im Bundesrat dafür eingesetzt, dass diese bundesweite Gleichbehandlung ins Gesetz zur…
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