Deutschland

Bundesrat will EEG-Umlage-Last von KWK-Anlagen nehmen

Der Bundesrat erhöht mit seinem Entschließungsantrag zur EEG-Umlage-Befreiung für selbsterzeugten Strom aus KWK-Anlagen den Druck auf die Verhandlungen der Bundesregierung mit der EU.
02.03.2018

Auch der Bundesrat dürfte sich oft mit Einzelnmaßnahmen des Klimapaktes beschäftigen müssen, so jedenfalls prognostiziert es die Dena.

Der Bundesrat spricht sich in seiner Entschließung vom 2.März 2018 für eine anteilige Befreiung der KWK-Anlagen von der EEG-Umlage aus. Im Sinne des Vertrauensschutzes müsse die entsprechende Regelung rückwirkend zum 1.Januar 2018 gelten. Die Entschließung wird nun an die geschäftsführende Bundesregierung weitergeleitet, jedoch ohne feste Frist zur Befassung, teilt der Bundespressedienst mit.

Nicht nur der Bundesrat plädiert auf eine zügige Einigung der Bundesregierung mit der EU-Kommission in Bezug auf die Genehmigung der reduzierten EEG-Umlage. Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sieht die zähen Verhandlungen als Bedrohung für die Wirtschaftlichkeit und den langfristigen Bestand zahlreicher KWK-Anlagen in Deutschland. Die Landesregierung Rheinland-Pfalz, die gemeinsam mit Thüringen den Antrag in den Bundesrat eingebracht hat, drängt zur anteiligen EEG-Umlagebefreiung, um Planungssicherheit für Betreiber und Investoren zu gewährleisten.

Kosten in Millionenhöhe für KWK-Anlagen

Seit Beginn dieses Jahres müssen Betreiber von KWK-Anlagen, die nach dem 1. August 2014 ans Netz gegangen sind und der Eigenstromproduktion dienen, die volle EEG-Umlage bezahlen. Zuvor galt ein reduzierter Satz von 40 Prozent der Umlage. In der Praxis bedeutet dies einen Anstieg der Kosten von 2,72 Cent auf 6,79 Cent pro kWh, erläuterte der BDEW. "Mit jedem Tag, der verstreicht, ohne dass eine Anschlussregelung für die EEG-Ermäßigung gefunden wird, entstehen für die Betreiber von hocheffizienten KWK-Anlagen enorme Mehrbelastungen", sagt Stefan Kapferer vom BDEW. Gerade in kommunalen Einrichtungen, Schulen, Krankenhäusern, Schwimmbädern und Kläranlagen mache es einen enormen Unterschied, ob man 2,72 Cent oder 6,79 Cent je kWh für ihren Strom bezahle. Für ein Stadtwerk könnten dadurch jährlich Mehrkosten von zwei bis drei Millionen Euro entstehen.
Die fehlende Beihilfegenehmigung bezeichnet der BDEW-Hauptgeschäftsführer als Strafe für den Einsatz umweltfreundlicher Technologien. Immerhin produzierten KWK-Anlagen allein 2016 über 110 TeWh Strom und sorgten damit für eine CO2-Einsparung von 51 Mio. Tonnen.

Förderung nach KWK-Gesetz bis 2030 verlängern

Der Bundesrat fordert über die europarechtliche Korrektur des EEG hinaus, eine Anpassung des KWK-Gesetztes. Auch der BDEW befürwortet in Anbetracht der langen Planungszeiträume für größere Anlagen eine Verlängerung der Förderung nach dem KWK-Gesetz bis 2030. Da für innovative KWK-Systeme höhere Zuschläge als für „normale“ KWK-Anlagen vorgesehen sind, sollte zudem das Finanzvolumen von derzeit 1,5 auf mindestens 2 Milliarden Euro pro Jahr angehoben werden. Außerdem hätten die Ergebnisse der ersten KWK-Ausschreibungsrunde im Dezember 2017 gezeigt, dass das Auktionsvolumen deutlich angehoben werden müsse. Der Verband hält eine Ausschreibungsmenge von mindestens 300 Megawatt pro Jahr für notwendig. (ls)