Deutschland

Die PV-Gebote setzen sich durch

Bei der ersten gemeinsamen Ausschreibung für Wind- und Solarenergie räumte ein Energieträger, die Photovoltaik, alles ab. Wichtig sei ein ausgewogener Mix der erneuerbaren Erzeugungstechnologien, bekundete der neue Parlamentarische Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, Thomas Bareiß (nicht im Bild). Und die Regenerativ-Verbände sprechen von einem gescheiterten Experiment.
12.04.2018

Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur hat heute die Zuschläge der ersten gemeinsamen Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen erteilt. Dabei haben ausschließlich Gebote für Solaranlagen Zuschläge erhalten. „Im Wettstreit setzt sich eben die Technologie durch, die zu den geringsten Kosten anbieten kann“,  sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Wichtig für das Gelingen der Energiewende sei jedoch ein Mix der verschiedenen Technologien. Dieser Position schloss sich der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Thomas Bareiß, an: "Wir brauchen insgesamt einen ausgewogenen Mix der erneuerbaren Erzeugungstechnologien.“

Kritik an den gemeinsamen Ausschreibungen kamen von dem Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) und dem Bundesverband Windenergie (BWE): Sie halten die gemeinsame Auktion für gescheitert und plädieren für ein Festhalten an technologiespezifischen Auktionen zur Gewährung eines ausgewogenen Energiemixes.

Deutlich stärkerer Ausbau gefordert

Hermann Albers, BWE-Präsident: „Die Bundesregierung hat sich für 2030 ein ambitioniertes Ausbauziel bei den erneuerbaren Energien gesetzt. Dieses kann nur erreicht werden, wenn sowohl Windenergie, als auch Solarenergie ab sofort deutlich stärker ausgebaut werden. Ein Gegeneinander der beiden ist ineffizient und nicht zielführend.“ Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar: „Wir betrachten das Experiment als gescheitert. Erfolgreicher Klimaschutz braucht ein Miteinander und kein Gegeneinander von Solar- und Windenergie sowie verlässliche und ambitionierte Ausbaupfade für beide Technologien.“ Um beide Technologien auf Augenhöhe zu bringen, besser miteinander zu verzahnen und die Kosteneffizienz der Solarenergie stärker zu nutzen, empfiehlt der BSW, den Aufbau der Photovoltaik-Kapazität auf ein Niveau von jährlich rund zehn GW zu ermöglichen und dafür bestehende Barrieren im Kraftwerks- und Gebäudesektor zu beseitigen.

BSW und BWE warnen davor, das marktwirtschaftliche Ausschreibungsverfahren zu überfrachten. „Statt technologieneutraler Verfahren sollte der Gesetzgeber es bei eigenständigen Ausschreibungsverfahren mit fairen Wettbewerbsbedingungen belassen und so ein zur Systemintegration optimales Verhältnis von Photovoltaik- und Windenergie sichern. Auch in den getrennten Verfahren konnten beide Branchen deutlich sichtbare Kostendegressionen realisieren, an denen wir weiter arbeiten“, so Hermann Albers und Carsten Körnig.


"Nicht zielführend. Besser sind Kombinationen."

Zu Wort meldete sich auch Patrick Graichen, Direktor des Beraterunternehmens Agora Energiewende: „Solche gemeinsamen Ausschreibungen, in der Wind- gegen Solaranlagen konkurrieren, sind nicht zielführend. Denn die Energiewende braucht beide Technologien – Wind und Solar ergänzen sich gut, sie produzieren Strom zu unterschiedlichen Zeiten. In Zukunft sollten daher Wind- und Solarkombinationen ausgeschrieben werden. So können Kosten gesenkt werden, denn die nötige Netzinfrastruktur und auch Flächen werden dann gemeinsam genutzt.“

Graichen wies auch auf das Preisniveau hin: Solarstrom sei jetzt etwa 10 bis 20 Prozent günstiger als Wind und koste nur halb so viel wie Strom aus neuen Kohlekraftwerken und nur ein Drittel von dem, was Strom aus neuen Atomkraftwerken koste. Deutschland sollte deshalb wieder mehr Photovoltaik bauen und damit dem Beispiel von Ländern wie China, der Türkei, Australien und Japan folgen. "Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Sonderausschreibungen von je vier Gigawatt Solar- und Windkraftanlagen 2018 und 2019 müssen jetzt noch vor der Sommerpause im Gesetz verankert werden“, erläuterte Graichen.

32 Zuschläge für PV-Gebote

Es wurden 32 Zuschläge für Gebote in einem Umfang von 210 MW erteilt. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 4,67 Cent pro kWh. In der letzten reinen Solar-Ausschreibung lag dieser bei 4,33 Cent pro kWh. Der niedrigste Zuschlagswert liegt bei 3,96 Cent pro kWh; der höchste Zuschlagswert beträgt 5,76 Cent pro kWh. Von den Geboten, die einen Zuschlag erhalten haben, bezogen sich fünf in einem Umfang von 31 MW auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten in Bayern und drei mit einem Umfang von 17 MW in Baden-Württemberg.

Die bei der Bundesnetzagentur eingegangenen Gebote hatten ein Volumen von 395 MW. Damit war das Ausschreibungsvolumen von 200 MW doppelt überzeichnet. Der mengengewichtete Gebotswert betrug für Solaranlagen 4,82 Cent pro kWh und für Windenergieanlagen an Land 7,23 Cent pro kWh. Es mussten lediglich drei Gebote aus formellen Gründen ausgeschlossen werden. Es sind 54 Gebote eingegangen, davon 18 für Windenergieanlagen an Land und 36 für Solaranlagen. Die Zuschläge sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter folgendem Link www.bundesnetzagentur.de/gema18-1 bekannt gemacht worden. In Kürze werden an dieser Stelle auch weitere Statistiken veröffentlicht. (al)