Deutschland

EEG-Änderung: 100-Tage-Gesetz in Arbeit

Die Bundesregierung arbeitet nach Kenntnis der ZfK an einer Gesetzesänderung des EEG. Es geht um das Ausschreibungsverfahren bei Wind onshore, das im Jahr 2017 zu Fehlentwicklungen führte. Schnelles Handeln tut Not.
23.03.2018

Die neue Bundesregierung will das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) korrigieren. Dies erfuhr die ZfK aus dem Umkreis der Regierung. Vielfach ist die Rede von einem „100-Tage-Gesetz“. Im Zentrum der Arbeit steht das Ausschreibungsverfahren für Wind onshore. Bekanntlich sind für die ersten zwei Ausschreibungen im Jahr 2018 die Privilegien der Bürgerenergiegenossenschaften, Gebote ohne BImSchV(Bundes-Immissionsschutzgesetz)-Genehmigung einzureichen, aufgehoben. Doch für den dritten Gebotstermin am 1. August sind diese Regularien wieder gültig. Damit nicht wieder wie im Jahr 2017 Bürgerenergiegenossenschaften das gesamte Kontingent „abräumen“, müsste die Regierung schnellstens handeln. Damit die bereits BImSchV-genehmigten Projekte einen Zuschlag bekommen können, fordern Branchenteilnehmer wie beispielsweise der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) zudem Sonderausschreibungen.

Handeln tut Not. Für die Ausschreibung am 1. August müsste die Bundesnetzagentur das Verfahren samt Regularien Mitte Juni eröffnen. Bis dahin müsste ein neues Gesetz umgesetzt sein. Wie die ZfK aus dem Umfeld der Regierung erfuhr, sind Bestrebungen vorhanden, einen Entwurf Anfang Mai ins Kabinett einzubringen. Das Gesetz müsste binnen vier Wochen durch das Verfahren gepeitscht werden, damit es rechtzeitig vor der Bundesnetzagentur-Eröffnung Rechtskraft erlangt. "Offiziell wissen wir nichts", äußerte sich eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums auf Anfrage der ZfK.

Eingabe des Bundesrates in den Bundestag

Am Mittwoch hat sich zudem der Bundestag mit der Eingabe des Bundesrates zu Windenergieausschreibungen beschäftigt. Die Länder wollen wegen der prekären Situation die Regeln für Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie-Ausschreibungen ändern, um eine drohende Ausbaulücke zu vermeiden. Sie haben einen Gesetzentwurf zur Änderung der Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) eingebracht (19/1320).

Künftig sollen auch Bürgerenergiegesellschaften nur mit immissionsschutzrechtlicher Genehmigung an Ausschreibungen teilnehmen können. Die Regelung soll zunächst bis Mitte 2019 gelten. Die geplante Gesetzesänderung sieht auch eine kürzere Realisierungsfrist von 21 Monaten vor. Die geplante Novelle greift lediglich bis einschließlich 2019. (al)