Deutschland

Energetische Sanierung: Umwelthilfe fordert steuerliche Anreize

Die Deutsche Umwelthilfe fordert von der Bundesregierung, die energetische Gebäudesanierung steuerlich besser zu fördern. Die Quote entsprechend sanierter Häuser soll um das Zweieinhalbfache steigen.
07.05.2018

Das alte Schloss in Stuttgart wird kaum energetisch zu sanieren sein, die Gebäude drumherum aber sollen schneller an die Reihe kommen, geht es nach der DUH.

Der Gebäudebereich liefert einen nicht unerheblichen Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele. Darauf weist die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hin. Den von Bundesfinanzminister Olaf Scholz am 2. Mai 2018 vorgelegten Haushaltsentwurf kritisiert die Gruppe scharf. Im Haushaltsentwurf der Bundesregierung gebe es keinen Ansatz zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung, und das widerspreche den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag. In der ihr eigenen Diktion spricht die Organisation von einem „besorgniserregenden Offenbarungseid“.

Scholz zeige, dass er die klimapolitischen Versprechen der neuen Regierung schon nach wenigen Wochen im Amt entweder vergessen oder schon aufgegeben habe, sagt Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH. Die als Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation auftretende DUH fordert die Bundesregierung nun auf, umgehend ein Programm zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung auf den Weg zu bringen und die Sanierungsrate im Bestand von derzeit 0,8 Prozent auf mindestens zwei Prozent jährlich zu erhöhen. Das ist eine Steigerung um 150 Prozent.

Zentrales Element der Energiewende

Die energetische Gebäudesanierung ist ein zentrales Element für die Energiewende und den Klimaschutz. Die steuerliche Anerkennung der Sanierungskosten sei nicht nur für große Wohnungsbaugesellschaften, sondern auch für private Eigenheimbesitzer ein wichtiger Anreiz, um eigene Investitionsmittel in die Hand zu nehmen, so Müller-Kraenner. Wenn weniger als zwei Prozent der sanierungsbedürftigen Gebäude jährlich umgebaut würde, könne der Klimaschutz im Gebäudebereich nicht erfolgreich sein.

Bereits die beiden Vorgängerregierungen seien daran gescheitert, rechtzeitig die Weichen für die steuerliche Förderung zu stellen und damit einen entscheidenden Beitrag zum Erreichen des Klimaschutzziels 2020 zu stellen: „Die Vorbehalte der Länder, die steuerliche Förderung würde bei ihnen ein Haushaltsloch entstehen lassen, sind lange bekannt. Es ist an der Zeit, akzeptable Lösungen zur Gegenfinanzierung auf den Tisch zu bringen.“ (sig)