Deutschland

Fahrplan für das 100-Tage-Gesetz steht

Das Gesetz zur Korrektur von Fehlentwicklung in den Sektoren Wind onshore und KWK steht unter enormen Zeitdruck.
20.04.2018

Der Windpark Gruenberg gehört zum Erneuerbarenportfolio von Trianel.

Das sogenannte „100-Tage-Gesetz“ für die Korrektur von Fehlentwicklungen in den Sektoren Wind onshore und Kraft-Wärme-Kopplung ist nun von der Bundesregierung terminlich festgelegt worden. Der Fahrplan liegt der ZfK vor. Der Entwurf zum „Gesetz zur Änderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes und des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes“, so der offizielle Begriff für das „100-Tage-Gesetz“, ist eilbedürftig.

Er soll nun am 9. Mai vom Kabinett behandelt werden, geht dann am 7. Juni in den Bundestag, einen Tag später zur ersten Behandlung in den Bundesrat. Am 13. oder am 20. Juni wird sich das Kabinett erneut mit dem Änderungsgesetz beschäftigen, am 27. Juni kommt das Werk in den Ausschuss, wo der Entwurf mit der Fraktionsinitiative zusammengeführt wird. Am 28./29. Juni erfolgt die 2. und 3. Lesung im Bundestag, am 6. Juli geht das Werk dann final zum zweiten Mal in den Bundesrat.

Enormer Zeitdruck

Die Korrekturen stehen unter einem enormen Zeitdruck: Treiber ist die dritte Ausschreibung Wind onshore am 1. August 2018. Für die ersten beiden Ausschreibungen des Jahres 2018 hatte die alte Bundesregierung Mitte 2017 noch verfügt, nur Projekte mit valide Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zuzulassen, da die ersten Ausschreibungen, im Jahr 2017, vor allem privilegierte Bürgerenergiegesellschafts-Projekte als Zuschlagsgewinner sah. Sie konnten ohne BImSchG-Genehmigung und mit einer langen Projektdauer von rund viereinhalb Jahren konkurrieren gegen BImSchG-genehmigte Projekte mit einer Realisierungszeit von zweieinhalb Jahren. Aufgrund der unterschiedlichen Realisierungszeiträume räumten die privilegierte Bürgerenergiegesellschaften fast alle Zuschläge ab und die Bieter mit BImSchG-Projekten, darunter auch viele Stadtwerke, gingen leer aus.

Diese Fehlallokation will nun die Bundesregierung auch für die folgenden Ausschreibungerunden von August an vermeiden. Die Bundesnetzagentur wird spätestens fünf Wochen vor dem 1. August die Ausschreibungemodalitäten für die dritte Ausschreibung 2018 bekannt geben. Dann muss von der Bundesregierung schon die Änderung in Kraft getreten sein. Das Änderungsgesetz muss bis Ende Juni sämtliche Hürden im Bundestag und Bundesrat genommen haben und im Bundesgesetzblatt verkündet und in Kraft getreten sein, damit die BNetzA die BImSchG-Pflicht in der Bekanntmachung der Ausschreibungsmodalitäten zum Gebotstermin 1.August 2018 berücksichtigen kann.

Positive Meldungen der Politiker

Bei der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) wurde zum 1. Januar eine vergünstigte Erneuerbare-Energien-Gesetz(EEG)-Umlage (40 Prozent) für KWK-Anlagen (bei selbsterzeugtem Strom) gestrichen. Dies betraf Anlagen, die nach dem 1. August 2014 in Betrieb gegangen sind. Zahlten sie bislang 2,72 Cent pro kWh Strom, so müssen sie seit Januar 6,8 Cent pro kWh Strom abtreten. Dadurch rutschten viele Anlagen in die Unwirtschaftlichkeit. Die Bundesregierung bespricht das Problem seit Monaten mit der EU-Kommission in Brüssel. Schon am 16. März sagte der CDU-Politiker Carsten Müller beim Parlamentarischen Abend des Bundesverbands Kraft-Wärme-Kopplung, dass er „guten Mutes“ sei, bald eine adäquate Lösung zu liefern.

Am 9. April erklärte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Thomas Bareiß, bei der Jahrestagung der Energieeffizienz-Netzwerke in Berlin, dass alle „KWK-Anlagen im Markt bleiben werden“. Wie nun die Lösung aussehen soll, darüber ist noch nichts nach außen gedrungen. (al)