Grünen-Fraktion fordert drei Sonderauschreibungen pro Jahr

Julia Verlinden, Bundestagsabgeordnete für Bündnis 90 / Die Grünen
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen plädieren für drei Sonderausschreibungen für Windkraft an Land in Höhe von jeweils 1500 MW für das laufende Jahr sowie den zwei Folgejahre. Diese Forderung formulierte die Fraktion in einem Antrag (19/450), den sie in den Bundestag einbrachte, berichtet der Pressedienst des Bundestags. Die Anlagen der Sonderausschreibung müssten innerhalb von 18 Monaten in Betrieb gehen, so eine weitere Maßgabe.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hatte jüngst ebenfalls Sondermaßnahmen gefordert, um die Situation am Wind-onshore-Markt zu entspannen. Schließlich haben viele Stadtwerke Projekte in der Pipeline, die aber in den vergangenen Ausschreibungen keine Chance auf einen Zuschlag hatten – wegen der Sonderprivilegien der Bürgerenergiegesellschaften. Das Land Baden-Württemberg hatte ferner eine Initiative über den Bundesrat angekündigt, um die Sonderprivilegien der Bürgerenergiegesellschaften auszusetzen.
"Der Ausbau der Windenergie muss forciert werden"
Den Ausbau der Windenergie müsse forcieren werden, forderten die Abgeordneten. Windenergie sei die günstigste Stromquelle in Deutschland. Die Begrenzung der Ausbaumenge auf 2900 Megawatt brutto jährlich konterkariere Ziele des Klimaschutzes und müsse deutlich angehoben werden.
Bundestagsabgeordnete Julia Verlinden: „Der Ausbau der Windenergie in Deutschland hat mit rund 5000 MW Leistung pro Jahr gerade eben den Stand erreicht, der für den Klimaschutz mindestens notwendig ist. Doch die falsche Politik der Bundesregierung wird diesen kurzen Aufschwung wieder zusammenbrechen lassen. Schuld daran ist die restriktive Ausbau-Begrenzung der Bundesregierung und ein schlecht gemachtes Ausschreibungsverfahren."
Moratorium bezüglich des Bundesimmissionschutzgesetzes
Darüber hinaus solle per Gesetz festgehalten werden, dass auch für Teilnehmer der dritten und vierten Ausschreibungsrunde 2018 ein Moratorium bezüglich des Bundes-Immissionsschutzgesetzes gelte. Dies sei wegen der verzögerten Regierungsbildung anzuraten, um in Ruhe die bisherigen Regelungen evaluieren und eine tragfähige Lösung für die Genehmigungsverfahren von geplanten Windenergieanlagen finden zu können. Für die ersten beiden Ausschreibungen 2018 hatte die Bundesnetzagentur bereits eine Reduzierung der Sonderprivilegien für Bürgerenergiegesellschaften verhängt. Für diese Ausschreibungen ist eine BImSchG-Genehmigung aller Teilnehmer Pflicht.
Auf den Prüfstand sollen nach dem Willen der Fraktion zudem die bisherigen Richtlinien für Bürgerenergiegesellschaften. Sonderregelungen hätten hier nicht wie erhofft für mehr Akteursvielfalt am Markt gesorgt. Nun müssten rasch Konsequenzen gezogen werden. Als einen der Schlüssel sehen die Abgeordneten dabei die Anwendung der sogenannten De-Minimis-Regelung an, mit der Projekte unterhalb einer bestimmten Mindestgröße von der Ausschreibungspflicht befreit werden. (al)