Deutschland

Hessen novelliert das Landeswassergesetz

Künftig haben Gülle und Pflanzenschutzmittel im Bereich des Gewässerrandstreifens nichts mehr verloren. Damit sollen Bäche und Flüsse renaturiert werden.
25.05.2018

Die EU könnte erneut klagen: Wenn Landwirte zu viel Gülle pro Flächeneinheit ausbringen, gelangt zu viel Nitrat ins Grundwasser.

Das Bundesland Hessen hat sein Wassergesetz am Donnerstag (24. Mai) novelliert. „Mit den Änderungen im Wassergesetz sind Gülle und Pflanzenschutzmittel im Gewässerrandstreifen zukünftig verboten“, sagte Umweltministerin Priska Hinz. „Außerdem werden unsere Flüsse und Bäche barrierefrei. Die Förderung der Eigendynamik, die wir damit erreichen, ist ein Erfolgsrezept für die Renaturierung unserer Bäche“, ergänzte Hinz.

Das neue Wassergesetz stärkt die Funktion des Gewässerrandstreifens. Damit gelangen weniger Schadstoffe in die Gewässer. Künftig werden der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln im Vier-Meter-Bereich des Gewässerrandstreifens untersagt. Auch darf auf diesen Flächen kein Pflug mehr eingesetzt werden, um den Eintrag von Boden in angrenzende Gewässer zu verringern. Zudem darf im Gewässerrandstreifen keine Ausweisung von Baugebieten mehr vorgenommen werden. Ebenfalls gelten hier strengere Regeln für die Errichtung von baulichen Anlagen.

Prinzip der Freiwilligkeit

Neben diesen Vorgaben greift der Gesetzentwurf auch das Prinzip der Freiwilligkeit auf. Bei Aufgabe jeglicher landwirtschaftlicher Nutzung von Ackerflächen in einem Bereich von vier Metern entlang eines Fließgewässers soll ab 2022 ein angemessener Geldausgleich bereitgestellt werden. Außerdem wird ein Vorkaufsrecht für Flächen im Gewässerrandstreifen zugunsten der gewässerunterhaltungspflichtigen Kommunen aufgenommen. Dies wird flankiert durch die Bereitstellung finanzieller Förderung des Landes für den Flächenankauf durch die Kommunen. „Kommunen, Landwirte, Fischer, Mühlenbetreiber und Sportler, alle sind beim Gewässerschutz gefragt und tragen Verantwortung. Nur gemeinsam gelingt es uns, den Gewässerschutz auf den Weg zu bringen“, so Hinz.

Ergänzend zu den Änderungen im Wassergesetz hat die Landesregierung eine verbesserte Förderung von Renaturierungsmaßnahmen auf den Weg gebracht und die Unterstützung der Kommunen durch Gewässerberater ausgeweitet. (al)