Deutschland

"Klares Zeichen pro KWK und Fuel Switch"

Stimmen zum Energiesammelgesetz, das am Freitag (30. November) zur 2./3. Lesung im Bundestag gehört wird. Die Stiftung Offshore Windenergie beklagt die Nichtberücksichtigung des Energieträgers.
29.11.2018

Hansewerk in Hamburg hat jüngst ein J612-Jenbacher-Aggregat mit 8,4 MW Gesamtleistung installiert.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt die im aktuellen Entwurf des Energiesammelgesetzes angestrebte Verlängerung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG) von derzeit 2022 bis Ende 2025. Die geplanten Anpassungen würden ein klares Zeichen pro KWK und für den bereits eingeleiteten "Fuel Switch" von Kohle- zu Erdgas-KWK setzen.

Wichtig sei zudem, dass endlich auch KWK-Anlagen, an denen Modernisierungen mit einer Investitionstiefe zwischen 25 und unter 50 Prozent durchgeführt wurden, in die Übergangsbestimmungen des KWKG aufgenommen werden, befindet der Verband. Andernfalls hätten die Unternehmen, die bereits mehrere Millionenbeträge in die Modernisierung ihrer Anlage investiert haben, keine KWK-Förderung bekommen. Das hätte die betroffenen KWK-Anlagen im schlimmsten Fall in die Unwirtschaftlichkeit getrieben.

"Klimapolitische Chancen unnötig vertan"

Kritik am Energiesammelgesetz äußerte die Stiftung Offshore Windenergie: "Sollte das Gesetz diesen Freitag tatsächlich ohne die Aufnahme der Offshore-Windenergie den Bundestag passieren, würden klima- und industriepolitische Chancen unnötig vertan", sagte Andreas Wagner, Geschäftsführer der Stiftung Offshore Windenergie.

Die Stiftung kritisiert die Vereinbarungen im Energiesammelgesetz zum weiteren Ökostromausbau: "Obwohl im Koalitionsvertrag ein kurzfristiger Sonderbeitrag Windenergie auf See klar formuliert ist, findet sich dazu leider nichts im Gesetz wieder" sagte Wagner. "Auch eine Erhöhung des Ausbaudeckels für Offshore-Windenergie bis 2030 – von 15 GW auf mindestens 20 GW – ist darin nicht zu finden.“ (al)