Kohleausstieg: Ausschreibungen bis 2026, gesetzliche Reduktion ab 2027

Der Ausstieg aus der Kohleverstromung wird im neuen Gesetzesentwurf konkreter
Bis Ende 2022 soll die installierte Leistung an Kohlekraftwerken auf 30 GW (je 15 GW Stein- und Braunkohle) sinken. Danach sinkt das Zielniveau jährlich um eine gleich große Nennleistung, soll 2030 nur noch 17 GW betragen (8 GW Stein- und 9 GW Braunkohle) und Ende 2038 bei null liegen. Diese Reduktion soll bis 2026 durch Ausschreibungen und, was im ersten Entwurf noch nicht stand, ab 2027 durch eine gesetzliche Reduktion erfolgen. Über das Ausschreibungsverfahren berichtete die ZfK zuvor, neu ist lediglich, dass das Verfahren auch elektronisch erfolgen kann.
Die gesetzliche Reduktion soll so…
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