Deutschland

KWK: Rechts- und Planungssicherheit herstellen

Der Bundesrat legte der Bundesregierung in der jüngsten Sitzung nahe, den mit der EU-Kommission ausgehandelten Kompromiss bei der Kraft-Wärme-Kopplung schnellstens umzusetzen. Auch sollte die Inbetriebnahmefrist bis Ende 2025 verlängert werden.
21.09.2018

Blick in den Plenarsaal des Bundesrates

Bei der Bundesrats-Sitzung am Freitag (21.September) hat die Länderkammer die Bundesregierung aufgefordert, die von der Kommission genehmigte Ermäßigung der EEG-Umlage für die Eigenversorgung durch KWK-Neuanlagen schnellstmöglich umzusetzen. „Gleichzeitig sollen auch weitere dringend erforderliche Anpassungserfordernisse im KWKG aufgenommen werden“, hieß es in der Beschlussfassung.

Zudem sieht es der Bundesrat als nötig an, mit Blick auf die erforderliche Rechts- und Planungssicherheit, die Inbetriebnahmefrist der nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) geförderten Anlagen um drei Jahre bis zum 31. Dezember 2025 zu verlängern. Darüber hinaus sollte die Höhe der Förderung für KWK-Bestandsanlagen beibehalten werden.

Rechts- und Planungssicherheit schaffen

Diese beiden Punkt begrüßt der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) besonders, schließlich wird dadurch Rechts- und Planungssicherheit für die Betreiber geschaffen. „Die längere Förderfrist bis 2025 würde jenen kommunalen Unternehmen Planungssicherheit verschaffen, die neue KWK-Anlagen planen, jedoch nicht starten, weil das Risiko zu groß ist, bei Verzögerungen nicht bis Ende 2022 fertig zu werden“, heißt es seitens des Verbandes. Eminent wichtig sei auch die Beibehaltung der Höhe der Förderung von bestehenden KWK-Anlagen – schließlich sei dies wichtig für den langfristigen und wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen. 

Ferner fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, klarzustellen, inwieweit die Kumulierung der Förderung gemäß KWKG mit Investitionszuschüssen zulässig sei. „Dabei sollte die zulässige Kumulierung nur so weit eingeschränkt werden, wie dies aus beihilferechtlicher Sicht erforderlich ist“, heißt es in der Beschlussfassung.

KWKG sollte novelliert werden

Schließlich sollte die Bundesregierung das KWKG zügig über die aktuellen Anpassungserfordernisse hinaus und unter Berücksichtigung des Beihilferechts entsprechend novellieren. Nur so werde sichergestellt, dass wieder in die KWK-Technologie investiert werde.

Die Länderkammer machte die Regierung darauf aufmerksam, dass die Anzahl der energierechtlichen Vorgaben in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen habe. Der daraus resultierende Erfüllungsaufwand für die kleinen und mittelständischen Unternehmen, also Informations-, Berichts- und Meldepflichten, sei stark gestiegen. Für Betreiber wäre es in Zukunft einfacher, den Erfüllungsaufwand zu reduzieren. So sollte beispielsweise in einer Übergangszeit zumindest bis Ende 2019 auf den Viertel-Stunden-Nachweis für Eigenstrom verzichtet werden, um den Unternehmen die Möglichkeit zum Aufbau geeigneter Messkonzepte zu geben. Auch für Drittstrommengen sollten Bagatellgrenzen insbesondere im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) aufgenommen werden. (al)