Mangelnder Klimaschutz: Verfassungsklage gegen Bundesregierung
Erst jüngst offenbarten sich die Folgen des Klimawandels mal wieder in ihrer zerstörerischen Gewalt: Zig Tausende Menschen in Kalifornien verloren durch die verheerenden Waldbrände ihr Hab und Gut. Genau solche Naturkatastrophen, Smog und Treibhausgase gefährden das Grundrecht auf Leben, Gesundheit und Eigentum. Ein Klagebündnis aus Verbänden wie der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) und der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), aber auch Einzelpersonen wie der Tatort-Schauspieler Hannes Jaenicke wollen die Regierungsparteien für ihre Versäumnisse im Klimaschutz nun in die Verantwortung nehmen.
Dazu hat das Bündnis am Freitag Klage beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingereicht. Deutschland erreicht weder seine selbst gesteckten Klimaziele bis 2020 noch die der EU-Kommission. Wesentliches Problem sind die Schadstoffemissionen im Energie-, Mobilitäts- und Gebäudesektor. Allerdings streben die Koalitionäre auch hier keine Nullemissionspolitik an. Damit es mit dem 1,5-Grad-Ziel klappt, müsste die Bundesregierung die Klimaneutralität besser früher als später anstreben.
Den Ausstoß binnen drei Dekaden auf Null senken
Der Weltklimarat geht davon aus, dass eine Zielerreichung nur dann möglich sei, wenn der CO2-Ausstoß binnen drei Dekaden auf Null heruntergefahren wird. Lassen sich die Vertragspartner des Pariser Klimaabkommens allerdings alle so viel Zeit, steigt die Wahrscheinlichkeit der Zielverfehlung. Die Bundesregierung hat zwar demokratische Entscheidungsspielräume, muss ihre Politik aber an der aktuellen Faktenlage ausrichten und nicht die physische Grundlage menschlicher Existenz aufs Spiel setzen. Genau aus diesen Gründen reichen die Kläger nun Verfassungsbeschwerde ein.
"Mit unserer Klage erhöhen wir den Druck auf die Bundesregierung und den Bundestag, endlich ein Klimaschutzgesetz vorzulegen, das die Ziele des Pariser Klimaabkommens effektiv umsetzt," erklärt Ernst-Christoph Stolper, stellvertretender Bundesvorsitzender des BUND.
"Wir hoffen, dass das BVerfG die Gefahr erkennt"
"Obwohl der globale Temperaturanstieg noch nicht einmal die in Paris vereinbarten 1,5 Grad erreicht hat, bedroht der Klimawandel schon jetzt das Überleben der Menschen-, Tier- und Pflanzenwelt. Wir hoffen, dass das BVerfG die Gefahr erkennt und ihr entgegen tritt", ergänzt Wolf von Fabeck, langjähriger Geschäftsführer des SFV. Die Klage wird aus Spenden und Eigenmitteln des SFV finanziert. (ls)