Deutschland

Nach Kraftwerksblockade – Prozess gegen Klimaaktivisten gestartet

Durch eine Kraftwerksblockade von Umweltaktivisten soll RWE ein Millionenschaden entstanden sein. In dem jetzt begonnenen strafrechtlichen Verfahren wollen die Angeklagten nachweisen, dass die Blockade gerechtfertigt war. Dafür soll sogar Angela Merkel vor Gericht erscheinen.
30.10.2019

Die fünf Angeklagten stehen vor Beginn ihres Prozesses wegen der Blockade des Kraftwerks Weisweiler vor dem Gericht auf der Straße.

Rund zwei Jahre nach der Blockade eines Braunkohlekraftwerks haben angeklagte Klimaaktivisten vor Gericht die Aktion als gerechtfertigt bezeichnet. Die Vorwürfe des Hausfriedensbruchs, der Störung öffentlicher Betriebe und des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte seien nicht haltbar, erklärten sie am Donnerstag beim Prozessauftakt vor dem Amtsgericht Eschweiler. Die Aktion sei eine Gefahrenabwehr im Sinne der Notwehr und des rechtfertigenden Notstands gewesen.

Den drei Männern und zwei Frauen wirft die Anklage vor, im November 2017 parallel zur Weltklimakonferenz in Bonn das RWE-Kraftwerk in Weisweiler über Stunden lahmgelegt zu haben. Die Aktivisten hatten demnach am 15. November einen Bagger und ein Förderband besetzt und so die Kohlezufuhr gestoppt. Während der Anklage-Verlesung skandierten Unterstützer der Angeklagten laut vor dem Gerichtsgebäude. Das Gericht hatte verschärfte Sicherheitsmaßnahmen für den Saal getroffen.

Blockade sei "geeignetes Mittel"

Das Braunkohlekraftwerk Weisweiler trage zum Klimawandel bei, der den Menschen im Süden die Lebensgrundlage entziehe, argumentierten die 22 bis 37 Jahre alten Angeklagten in ihren Statements. Menschen würden durch den Klimawandel krank und würden sterben. Die Blockade sei ein geeignetes Mittel gewesen, den Klimawandel vorübergehend zu bremsen.

RWE musste Kraftwerksblöcke vorübergehend vom Netz nehmen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft entstand dem Konzern damals ein Schaden von rund 2,5 Mio. Euro. In einer Schadensersatzklage verlangt RWE von insgesamt sechs Beschuldigten zwei Millionen Euro Schadensersatz. Das Landgericht Aachen setzte die Verhandlung über diese Klage aus, um die Entscheidung in Eschweiler abzuwarten.

Bundeskanzlerin als Zeugin?

Die Angeklagten stellten eine Reihe von Beweisanträgen mit der Ladung von Zeugen: Neben einem Klimaforscher und einem Klimaethiker solle unter anderem auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) geladen werden. Durch ihre Befragung wollen die Angeklagten den Nachweis führen, dass die deutsche Politik vollkommen unfähig sei, der Klimakrise angemessen zu begegnen. Das Gericht muss nun über diese Anträge entscheiden. (dpa/pm)