Deutschland

Neues Mautgesetz: Erdgas- und E-LKW kommen kostenlos durch

Während es kommendes Jahr für die Schwergewichte auf Deutschlands Straßen teurer wird, haben Elektro-Lastwagen und Erdgasbrummis einen Freifahrtsschein.
19.10.2018

Auf den Bundesstraßen wird es teurer, aber nicht für Erdgas- und Elektrolastwagen.

Der Bundestag hat ein fünftes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes verabschiedet. Für den Schwerlastverkehr werden die täglichen Touren durch ganz Deutschland zum Jahreswechsel teurer. Nur Erdgas-Lastwagen und ihre elektrischen Kollegen sollen künftig gänzlich von dem Wegzoll befreit werden.

Das gilt zumindest für die nächsten zwei bis drei Jahre – anschließend soll anhand der dann vorliegenden Marktsituation überprüft werden, „ob und in welchem Umfang diese Fahrzeuge zur Finanzierung von Wegekosten herangezogen werden“, heißt es aus dem Bundestag.

Verbände befürworten neues Gesetz

Sowohl der BDEW als auch der DVGW begrüßen die Entscheidung: „Mit der gestrigen Entscheidung des Bundestages ist endlich der Weg frei für die lang überfällige Verkehrswende in der Schwerlastmobilität. Durch den Wegfall der Mautpflicht können klimaschonende Gas-Lkw abhängig von der Gewichtsklasse bis zu 18,7 Cent pro gefahrenem Kilometer sparen. Die Chancen für einen Marktdurchbruch stehen damit so gut wie nie zuvor, kommentierte Gerald Linke, Vorstandsvorsitzender des DVGW. Stefan Kapferer, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung und Mitglied des Präsidiums vom BDEW ergänzt: „Der Güterverkehr ist mit Blick auf die Umweltbelastungen eine besondere Herausforderung: Dieser Sektor wächst besonders stark, hier drohen erhebliche zusätzliche CO2- und Feinstaub-Emissionen. Bei LNG werden im Vergleich zu Diesel die Schwefeloxid- und Feinstaub-Emissionen um fast 100 Prozent reduziert, Stickoxid-Emissionen um 80 bis 90 Prozent. Der CO2-Ausstoß liegt um bis zu 15 Prozent niedriger.“

Grundsätzlich wollen die Regierungsparteien mit der Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses die Mautsätze an das Wegekostengutachten 2018 bis 2022 anpassen. Die Gelder orientieren sich neben den durchschnittlichen Infrastrukturgebühren, den Ausbau- und Instandhaltungskosten des Bundesstraßennetzes ab nächstes Jahr auch an sogenannten externen Kosten.

Von Achs- zu Gewichtsklassen

Laut EU-Recht können Aufwendungen für Luftverschmutzung und Lärmbelastung bereits seit 2011 in die Maut einfließen. Nachdem Maßnahmen für saubere Luft bereits 2015 Eingang gefunden haben, wird die Lärmbelastung nun nachgezogen. Neu ist auch die Einführung von Gewichtsklassen. Bislang wurde nach Achstklassen eingeteilt.

Die neue Klassifizierung soll vor allem leichte Nutzfahrzeuge im Größenspielraum zwischen 7,5 und 18 Tonnen entlasten und für Verursachergerechtigkeit sorgen. Gänzlich von der Maut ausgenommen sind neben Erdgas- und E-Fahrzeugen auch Land- und Forstlastwagen. Bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h sind sie kostenlos unterwegs. (ls)