NRW startet Initiative für Länderöffnungsklausel
Das nordrhein-westfälische Landeskabinett hat eine Bundesratsinitiative beschlossen, um die sogenannte Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch neu zu etablieren. Zudem soll die planerische Steuerung der Kommunen gestärkt werden. Bereits im August hatte der brandenburgische Ministerpräsident Dietmar Woidke mit der Forderung nach einer Aufhebung der Privilegierung von Windkraftanlagen außerhalb von Städten und Gemeinden im Baugesetzbuch eine ähnliche Intension verfolgt.
Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung in Nordrhein-Westfalen (NRW), erklärt die Hintergründe: „Der massive Ausbau von Windenergie in einigen Regionen des Landes stößt auf zunehmende Vorbehalte in der Bevölkerung.“ Nun wolle das Land für mehr Akzeptanz handeln.
Die Privilegierung aushebeln
Die Länderöffnungsklausel galt bis Ende 2015. Im Prinzip kann mit diesem Instrument jedes Bundesland dann die Privilegierung („vorrangige baurechtliche Behandlung“) von Windkraftanlagen aushebeln und eine „rechtssichere Abstandsregelung zur Wohnbebauung“ etablieren.
Als einziges Bundesland hat der Freistaat Bayern davon Gebrauch gemacht und die sogenannte 10H-Regelung eingeführt. Dies bedeutet: Der Abstand von Windturbinen zur Wohnbebauung muss zehn Mal die Höhe der Windanlage haben. Bei einer 200-Meter-Anlage muss demnach ein Abstand von 2000 Meter eingehalten werden. Diese 10H-Regelung hat nun den Windkraftausbau in Bayern zum Erliegen gebracht. Im Jahr 2017 wurde gerade einmal die Genehmigungsunterlagen von vier Anlagen mit einer Leistung von 13 MW bei den Behörden eingereicht.
"Die Initiative ist destruktiv"
Ablehnung erfuhr die NRW-Initiative vom Bundesverband Windenergie (BWE) „Der Bundesratsantrag aus Nordrhein-Westfalen steht gegen die energiepolitische Agenda der Bundesregierung“, betonte BWE-Präsident Hermann Albers. Zugleich gefährde er die wirtschaftlichen Chancen von ländlichen Räumen. Wer im Bund ambitionierte Klimaschutz- und Ausbauziele formuliere, dürfe diese nicht durch restriktive Ausschlussregelungen auf Länderebene konterkarieren. „Wir appellieren an die Bundesländer, den Antrag aus NRW abzulehnen“, so Albers.
Und: "Abstrakte Abstandskriterien auf Basis einer Länderöffnungsklausel bis 2024 können die jahrelange Arbeit der Träger der Regional- und Flächennutzungsplanung weitestgehend entwerten“, erklärte Albers. So müssten gegebenenfalls große Teile ihres Planungsprozesses von Neuem beginnen. Sogar bestehende Regional- und Flächennutzungspläne würden unter Umständen in rechtlicher Hinsicht funktionslos und könnten damit ihre Konzentrationswirkung verlieren. „Weder dient der Vorstoß der Akzeptanz, noch unterstützt er die Transformation in der Energiewirtschaft. Die Initiative ist destruktiv“, so Albers. (al)