Deutschland

Photovoltaik: Neuer Solaratlas in Baden-Württemberg

Eine Übersichtskarte der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) zeigt die Freiflächen, die sich prinzipiell für Photovoltaik-Anlagen eignen.
06.08.2018

Enovos Deutschland hat mit Solar-Konzept einen mehrjährigen Liefervertrag für den Strom eines Solarparks in Bayern abgeschlossen.

In Baden-Württemberg dürfen Solarparks seit vergangenem Jahr auch auf Äckern und Grünflächen errichtet werden. Die Installation der großen Photovoltaikanlagen ist auf landwirtschaftlich benachteiligte Flächen begrenzt. Wo diese Gebiete im Südwesten genau liegen, zeigt seit Anfang August 2018 eine Übersichtskarte der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW).

"Mit der neue Karte ist die Planung von Solarparks jetzt etwas einfacher“, erklärt Franz Pöter vom Solar Cluster Baden-Württemberg. „Planer, Grundstückseigentümer, Gemeinderäte und Genehmigungsbehörden sehen nun auf einen Blick, wo Solarparks grundsätzlich möglich sind.“

Verordnung erhöht Freiflächenpotenzial

Zwischen Mannheim und Friedrichshafen dürfen große Solaranlagen auch auf Äckern und Grünflächen errichtet werden. Das erlaubt die Freiflächenöffnungsverordnung des Landes seit vergangenem Jahr. Zuvor war der Bau von Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen und Seitenrandstreifen entlang von Autobahnen und Schienenwegen beschränkt. Damit der Zubau künftig nicht mit der Landwirtschaft in Konflikt kommt, ist er auf landwirtschaftlich schlecht nutzbare Flächen begrenzt.

Die Potenzialkarte ist gegliedert in die 3380 Gemarkungen der insgesamt 1101 Städte und Gemeinden im Land und weist auf, welche Flächen geeignet oder bedingt geeignet sind. Auf Konversionsflächen und Flächen entlang von Schienenstrecken und Autobahnen dürfen Freiflächenanlagen jetzt grundsätzlich errichtet werden. Eine verbindliche Auskunft, auf welchen Flurstücken Photovoltaik-Freiflächenanlagen installiert werden können, erteilen die jeweils zuständigen Landwirtschaftsbehörden bei den Landratsämtern.

Zubau ist auf 100 MW beschränkt

Die Verordnung gab insgesamt landesweit 700 000 Hektar zusätzlich frei. Der Zubau ist auf 100 MW pro Jahr beschränkt. Rund 150 Hektar sind dafür nötig, was rund 0,01 Prozent der landwirtschaftlich nutzbaren Fläche in Baden-Württemberg entspricht. Eine Flächenkonkurrenz zwischen Lebensmittelerzeugung und Energiegewinnung ist somit nicht gegeben, hieß es. Die Freiflächenöffnungsverordnung gilt nur für Solaranlagen, die eine installierte Leistung von 750 kWp bis 10 MWp haben. (sig)