Deutschland

Schlichtungsstelle Energie: Bilanz zum Jubiläum veröffentlicht

Seit acht Jahren unterstützt die Schlichtungsstelle Verbraucher und Unternehmen, Konflikte beizulegen. Die Bilanz kann sich sehen lassen.
04.11.2019

Bevor es zu einem teuren Rechtsstreit kommt, können private Verbraucher sich an die Schlichtungsstelle wenden.

Das Schlichtungsverfahren ist für private Verbraucher kostenfrei. In ihrer achtjährigen Tätigkeit hat die Schlichtungsstelle rund 64.000 Schlichtungsanträge von Verbrauchern erhalten, teilte diese mit. "Erfreulich ist, dass wir die weit überwiegende Anzahl der Schlichtungsverfahren einvernehmlich zur Zufriedenheit von Unternehmen und Verbrauchern beenden können. Damit haben wir unser Ziel erreicht, langwierige und kostenintensive Gerichtsverfahren zu vermeiden", sagte Thomas Kunde, Geschäftsführer der Schlichtungsstelle Energie in Berlin.

Dabei ist das Beschwerdeaufkommen bei den Energieversorgungsunternehmen höchst unterschiedlich. Sehen sich einige Unternehmen – wiederholt – mit zahlreichen Schlichtungsanträgen konfrontiert, so sind bei vielen Versorgern nur wenige oder noch gar keine Schlichtungsfälle aufgetreten, gibt die Schlichtungsstelle Auskunft. "Aus unserer Sicht zeigt sich hier deutlich, dass Unternehmen unterschiedlich Wert legen auf Service und Kundenbetreuung", sagt Kunde. So hätten sich mittlerweile die meisten Energieversorgungsunternehmen auf die Schlichtung eingestellt und würden die Schlichtungsverfahren positiv begleiten.

Eine weitere Amtszeit für Kipp

Gleichzeitig hat der Ombudsmann der Schlichtungsstelle Jürgen Kipp, der das Amt seit sechs Jahren inne hat, verlängert: Er wurde nun für weitere drei Jahre bestellt und ging zum 1. November 2019 in seine dritte Amtszeit. Der ehemalige Präsident des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg konnte in den vergangenen sechs Jahren die weitere positive Entwicklung der Schlichtungsstelle entscheidend prägen, insbesondere in der Ausrichtung der inhaltlichen Tätigkeit sowie durch die stetige Verbesserung der Verfahrensdauern.

"Herr Kipp hat maßgeblich Akzente zur unbürokratischen und schnellen Lösung der Schlichtungsverfahren gesetzt. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit", betonte Kunde. Der Ombudsmann ist verantwortlich für die Schlichtung und garantiere die Unabhängigkeit. Er ist dabei hinsichtlich seiner Entscheidungen, seiner Verfahrens- und Amtsführung im Rahmen der Verfahrensordnung unabhängig und keinen Weisungen unterworfen. (ab)