Was ändert sich für die KWK-Anlagen?
Die wichtigen Änderungen für die KWK-Anlagen im Kohleausstiegsgesetz wurden vom BHKW-Infozentrum herausgearbeitet und eingeschätzt: Zum einen wurde die Geltungsdauer der Förderung nach dem KWKG bis zum 31. Dezember 2029 verlängert.
Diese Regelung gilt jedoch nicht für KWK-Anlagen bis einschließlich 50 MW elektrischer Leistung, sofern die Evaluierung im Jahre 2022 keine Förder-Notwendigkeit zur Erreichung der KWK-Ziele im Jahre 2025 ergeben sollte. Das Ziel beträgt weiterhin 120 TWh KWK-Strom im Jahre 2025 und sei daher eher wenig ambitioniert, teilte das BHKW-infozentrum kritisch mit.
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