Windkraft: "Die Privilegierungsregelung ist sinnvoll"
Die Windbranche ist in Aufruhr. Von der Regierung aus Nordrhein-Westfalen wird mit großem Druck versucht, den Mindestabstand zwischen Windkraftanlage und Bebauung auf 1500 Meter auszuweiten. Wie steht Ihr Unternehmen zu dieser Forderung?
Die Städtische Werke AG befürchtet, dass bei einer Ausweitung des Abstandes zwischen Siedlungen und Windparks pauschal auf 1500 Meter nicht mehr genügend substantiell geeignete Flächen im Außenbereich gefunden werden, die ein sinnvolles Ziel zur Umsetzung der Energiewende mit Windenergieanlagen auf zwei Prozent der konfliktarmen, aber windhöffigen…
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