Deutschland

Windkraft: Verein wirft Ministerium Trickserei beim Schallschutz vor

Neuer Wirbel um die Windkraft in Schleswig-Holstein. Der Verein Gegenwind attackiert das Energieministerium beim Thema Lärmschutz. Von Tricksereien zulasten von Anwohnern ist die Rede. Das Ressort weist die Vorwürfe zurück.
05.10.2018

Gegenwind erfährt das Energieministerium in Schleswig-Holstein nicht nur für angebliche Pfuschereien beim Lärmschutz, sondern auch für die Abstandsregelung.

Vorbildlicher Schallschutz oder Trickserei zulasten von Anwohnern? Beim Thema Lärmbelästigung durch Windanlagen geht der windkraftkritische Verein Gegenwind auf Konfrontation zum Energieministerium in Kiel. Das Gremium stelle die Einhaltung von Richtwerten nur dadurch sicher, dass bei der Überwachung bestehender Anlagen von ermittelten Werten pauschal drei Dezibel abgezogen würden, sagte die Vereinsvorsitzende Susanne Kirchhof am Donnerstag in Kiel.

Die kritisierte Abweichung sei vom Bundesgesetzgeber vorgegeben und in der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) geregelt, erklärte das Ministerium. Von Wind verursachte Hintergrundgeräusche und meteorologische Schwankungen der Schallausbreitung müssten berücksichtigt werden. «Eine Gefährdung der Bevölkerung durch Lärm aus Windenergieanlagen ist nach den bisherigen Untersuchungen und Prüfungen auszuschließen», sagte Minister Jan Philipp Albrecht (Grüne). «Bei den relevanten Schalldruckpegeln ist die Grenze zur Gesundheitsgefährdung weit unterschritten.»

Untergrenze für Lärmbelästigung sei deutlich zu hoch

Das Ministerium müsse den pauschalen Abschlag zurücknehmen, forderte Kirchhof. Außerdem dürfe es keine weiteren Rechenspiele zulasten von Anwohnern geben. Diese müssten vorsorgend geschützt werden. Zudem würden bei großen Windparks bei der Berechnung des maximal an einem Wohnhaus zulässigen Wertes weiter entfernt stehende Anlagen weggelassen, obwohl auch diese Lärm verursachten, kritisierte der Verein.

Aus dessen Sicht hat das Ministerium unter Ex-Minister Robert Habeck (Grüne) auch die Untergrenze von schädigenden Wirkungen durch Lärm deutlich zu hoch angesetzt. Es habe sich mit einer selbst definierten Grenze über Schutzvorschriften und fachliche Empfehlungen hinweggesetzt. «Greift das für den Immissionsschutz zuständige Ministerium hier in die Taschenspielertrickkiste, nur um die Windkraftbranche Schleswig-Holsteins zu päppeln?», hieß es in einer Mitteilung.

Länder eigenes Überwachungskonzept

«Wir nehmen das Thema Lärm durch Windkraftanlagen sehr ernst», betonte der Minister. «Der Schutz der Bevölkerung hat hierbei oberste Priorität.» Deshalb habe das Land ein Überwachungskonzept aufgelegt, mit dem seit Sommer der Lärmschutz der 3000 bestehenden Anlagen überprüft werde. Ein erster Bericht soll im Frühjahr 2019 vorgestellt werden. «Schleswig-Holstein nimmt hier eine Vorreiterrolle und packt im Vergleich zu anderen Bundesländern, in denen bisher kein derartiges Konzept umgesetzt wird, eine Schippe drauf», sagte Albrecht.

Der Bundesverband Windenergie pflichtet dem Ministerium bei und wirft Gegenwind „sachlich falsche Aussagen“ vor, um die CO2-neutrale Energieerzeugung durch Windkraftanlagen zu torpedieren. Damit gefährde der Verein sowohl das gesamtgesellschaftliche Ziel der Energiewende als auch die wirtschaftspolitischen Erfolge, die sich Schleswig-Holstein hart erarbeitet habe.

Erwägung juristischer Schritte

Laut Kirchhof wollen sich Vereinsmitglieder auch juristisch gegen die Lärmbelastung und den Umgang des Ministeriums damit wehren. Andere scheuten wegen der hohen Kosten davor zurück. Der Verein ist auch der Ansicht, das Land könne die angestrebte Windkraftleistung von zehn GW im Jahr 2025 auf einer deutlich geringeren Fläche erreichen als geplant. Statt der vorgesehenen zwei Prozent der Landesfläche würden auch 1,3 bis 1,4 Prozent ausreichen oder bei einem entsprechenden Ausbau der Offshore-Anlagen noch weniger.

Viele Anlagen seien dicht an Wohnhäusern genehmigt worden, sagte Kirchhof. Die Jamaika-Koalition will bei neuen Anlagen die einzuhaltenden Abstände zu Siedlungen auf mindestens 1000 Meter vergrößern, in jedem Fall aber auf die fünffache Höhe der Räder. In dünn besiedelten Gebieten müssen Anlagen die dreifache Anlagenhöhe weit wegstehen, mindestens aber 400 Meter Abstand zu Wohnhäusern haben.

Energieministerium muss Vorwürfe klären

Entscheidend sei, ob die Windanlagen die Richtwerte der TA Lärm für die Wohnbebauungen einhalten, sagte der SPD-Energiepolitiker Thomas Hölck. «Wir gehen davon aus, dass das grundsätzlich der Fall ist. Ähnlich äußerte sich Hölcks FDP-Kollege Oliver Kumbartzky. Das Ressort müsse die Vorwürfe aber klären. Schnellstmöglich müsse zudem auf Landesebene eine unabhängige Clearingstelle eingerichtet werden, die bei Konflikten vermittelt sowie Bürger und Kommunen berät. «Die Vorwürfe entbehren jeder Grundlage», sagte der Grüne Bernd Voß. «Ein wirksamer Schallschutz steht in der alten wie in der neuen Landesregierung außer Frage.»

Sollten die Vorwürfe von Gegenwind zutreffen und Jamaika tricksen, wäre das ein Skandal», sagte AfD-Fraktionschef Jörg Nobis. «Rechenmodelle so lange anzupassen, bis gesetzliche Grenzwerte zum Gesundheitsschutz unterschritten werden, ist in jedem Fall inakzeptabel.» (dpa/ls)