Deutschland

BDEW: Bund muss Gebäudesanierungen steuerlich fördern

Will die Bundesregierung die Klimaziele im Wärmemarkt erreichen, muss sie endlich die Modernisierung von Bestandsgebäuden fördern – am besten durch steuerliche Erleichterungen.
17.05.2018

Das EU-Energielabel (EU-Energieverbrauchskennzeichnung) findet sich inzwischen auf vielen Produkten.

Im Rahmen der Haushaltsdebatte beriet der Bundestag am Donnerstag über die Etats des Bundeswirtschafts- und des Bundesinnenministeriums für das Jahr 2018. Die im Koalitionsvertrag verankerte steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen im Gebäudebereich ist im Entwurf des Bundeshaushalts 2018 allerdings nicht enthalten. Dabei soll der Gebäudebereich laut Sektorziel im Jahr 2030 nur noch 70-72 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente (direkte Emissionen) ausstoßen. Um die Klimaziele im Wärmemarkt zu schaffen, brauche es dringend eine Modernisierungsoffensive.

Die jetzige Sanierungsrate im Gebäudebestand ist mit 0,8 Prozent beklagenswert niedrig. Die neue Bundesregierung müsse hier mehr Tempo machen und zusätzliche Mittel für die steuerliche Abschreibung von Sanierungen bereitstellen, forderte Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung.

Wärmewende habe hohes CO2-Einsparungspotenzial

„Die große Koalition verpasst mit ihrem Bundeshaushalt 2018 eine Chance, die Energiewende ganzheitlich in den Blick zu nehmen und wichtige Weichen für alle Sektoren zu stellen. So bleibt die steuerliche Absetzbarkeit von energetischen Gebäudesanierungen das ungeliebte Stiefkind der Politik. Es ist völlig unverständlich, dass die Bundesregierung dieses Instrument trotz Vereinbarung im Koalitionsvertrag erneut ignoriert“, kritisierte Kapferer weiter.

Die steuerliche Förderung von Modernisierungsmaßnahmen wie beispielsweise dem Heizungstausch sei das beste Mittel, um im Wärmemarkt schnell zu nennenswerten CO2-Einsparungen zu kommen. Auch angesichts von Steuermehreinnahmen in Milliardenhöhe sollte die Bundesregierung sich hier einen Ruck geben und schnellstmöglich nachsteuern. Schon die im Koalitionsvertrag vereinbarten Mittel für die steuerliche Absetzbarkeit seien zu niedrig. (ls)