Deutschland

Steag scheitert mit Eilantrag wegen Kohleausstieg

Mehrheitlich kommunale Unternehmen können sich laut Bundesverfassungsgericht nicht auf ihre materiellen Grundrechte berufen. Damit ist auch die geplante Verfassungsbeschwerde der Steag aussichtslos.
19.08.2020

Das Verwaltungsgebäude der Steag in Essen.

Der Essener Energiekonzern Steag ist mit seinem Versuch gescheitert, vor dem Bundesverfassungsgericht höhere Entschädigungen beim Kohleausstieg durchzusetzen. Die Karlsruher Richter haben einen Eilantrag des Kraftwerksbetreibers abgelehnt. Als Unternehmen, das sich zu mehr als 50 Prozent in öffentlicher Hand befinde,  könne sich die Steag nicht auf "materielle Grundrechte" berufen, teilte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch mit. Damit ist es auch aussichtslos, - wie eigentlich von der Steag angekündigt - noch Verfassungsbeschwerde zu erheben. (Az. 1 BvQ 82/20)

Ungleiche Behandlung von…

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