Bei der Zollkontrolle lag ein besonderes Augenmerk auf der Einhaltung des Mindestlohns.

Bei der Zollkontrolle lag ein besonderes Augenmerk auf der Einhaltung des Mindestlohns.

Bild: © Andreas Scholz/AdobeStock

Rund 2200 Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) haben in einer bundesweiten Schwerpunktprüfung Betriebe und Beschäftigte in der Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst überprüft. Im besonderen Fokus des Zolls standen dabei Recyclingunternehmen, Entsorgungsfachbetriebe, Containerdienste, Altkleider- und Autoverwerter sowie Schrotthandelsunternehmen.

Es handelte sich nach Informationen der Generalzolldirektion dabei sowohl um privatrechtliche als auch kommunale Unternehmen. Dabei werde risikoorientiert, jedoch grundsätzlich verdachtsunabhängig kontrolliert, teilt die Behörde mit.

Branchenspezifischer Tariflohn

Neben der Prüfung der Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, dem unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen und der illegalen Beschäftigung lag in dieser Schwerpunktkontrolle besonderes Augenmerk auf dem Thema Mindestlohn. Die in der Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst beschäftigten Arbeitnehmer erhalten aktuell einen branchenspezifischen Tariflohn von mindestens 10,25 Euro pro Stunde.

Die Zöllner haben rund 6800 Personen nach ihren Arbeitsverhältnissen befragt und in fast 500 Unternehmen Geschäftsunterlagen gesichtet. Bereits vor Ort leiteten die Beamten 40 Strafverfahren ein, insbesondere wegen der Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen und illegalen Aufenthalts. Ferner wurden zwölf Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen Mindestlohn oder Arbeitsbedingungen sowie fehlender Aufzeichnungen und Unterlagen eingeleitet.

Weitere Nachforschungen

Insgesamt seien in 985 Fällen weitere Sachverhaltsaufklärungen durch die FKS erforderlich, da sich dort Hinweise auf Unregelmäßigkeiten zeigten. Die Prüfungen seien deshalb noch nicht abgeschlossen, so die Finanzkontrolle Schwarzarbeit. (hp)

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