International

AKW Cattenom entspricht nicht europäischen Sicherheitsstandards

Gutachten: Cattenom ist ein hohes Risiko für die Region. Eine Klage gegen den Betrieb des AKWs hätte jedoch keinen Erfolg.
16.04.2018

Rheinland-Pfalz und das Saarland klagen nicht gegen das AKW Cattenom - trotz enormer Sicherheitsrisiken. Eine Klage hätte im französischen Rechtsystem zu wenig Erfolgschancen.

Die Landesregierungen von Rheinland-Pfalz und Saarland gehen intensiv gegen die Laufzeitverlängerung des Atomkraftwerks Cattenom im deutsch-französischen Grenzgebiet vor. Dazu haben sie neben einem sicherheitstechnischen Gutachten auch ein Rechtsgutachten beauftragt, um die Möglichkeit einer Klage gegen den Weiterbetrieb des AKWs zu prüfen. Das Ergebnis: Es sieht schlecht aus, dass der Betrieb in Cattenom vor Gericht verhandelt wird.

Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz in Trier stellten die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken (Grüne) und der saarländische Umwelt-Staatssekretär Roland Krämer (SPD) zunächst die sicherheitstechnische Lage in Cattenom dar: „Das Atomkraftwerk stellt ein hohes Risiko für die gesamte Region dar. Es entspricht nicht den heutigen europäischen Sicherheitsstandards für den Neubau von Atomkraftwerken. Dieses Niveau kann auch durch Nachrüstungen nicht mehr erreicht werden.“ Trotz der Sicherheitsmängel hätte eine Klage gegen den Weiterbetrieb des AKWs kaum Erfolgsaussichten. Das französische Recht verpflichtet Kläger zu einer umfassenden Beweisführung über konkrete sicherheitstechnische Risiken und deren Eintrittswahrscheinlichkeiten. Es müsse nachgewiesen werden, was genau und mit welcher Wahrscheinlichkeit dies passieren könnte, erklärte Höfken. Diesen Nachweis selbst zu führen, würde unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen, mehrere Jahre dauern und einen Erfolg der Klage nicht garantieren.

Vorgehen gegen Laufzeitverlängerung erreicht Bundesebene

Die Landesregierungen sehen daher von einer Klage ab. Allerdings wollen Höfken und Krämer das Sicherheitsgutachten nutzen, um zumindest eine Laufzeitverlängerung des Kraftwerks zu verhindern. Das Verfahren zur Laufzeitverlängerung wird in Frankreich jeweils fünf Jahre vor dem Ablauf von 40 Betriebsjahren des AKWs durchgeführt. Das wäre beim Block 1 in Cattenom im Jahr 2021. Der Betreiber muss hierbei vorstellen, welche technischen Maßnahmen er für die Laufzeitverlängerung vorsieht. Rheinland-Pfalz und das Saarland fordern nun auch auf Bundesebene Unterstützung gegen die Betriebsverlängerung des AKWs: So haben sich die Umweltministerien beider Länder mit einem Schreiben an Bundesumweltministerin Svenja Schulze gewandt, um sie für ein gemeinsames Vorgehen gegen eine Laufzeitverlängerung für das AKW Cattenom zu gewinnen. „Der Kampf um Sicherheit geht weiter. Das Gutachten hat uns in diesem Vorhaben bestärkt“, so Höfken und Krämer. (ls)