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Arthur D. Little verteidigt Nord Stream gegen Brüssel

Die EU-Kommission will bekanntlich auch Gasimportpipelines der Regulierung unterwerfen. Die Ziele, die sie damit angeblich verfolgt, würde sie aber nicht erreichen, sondern Schaden anrichten. Das meint Arthur D. Little.
15.03.2018

Gazprom verlegt eine Pipeline in Russland.

Die Unternehmensberatung Arthur D. Little (ADL) stellt der Gasrichtlinie, deren Entwurf die EU-Kommission im November an Rat und Parlament geschickt hatte, ein schlechtes Zeugnis aus. Die dort vorgesehene Einbeziehung von Gaspipelines aus Drittstaaten in das EU-Regulierungsregime befördere keineswegs wie behauptet den Produzentenwettbewerb und mache die Versorgung nicht sicherer, heißt es in einer am Donnerstag veröffentlichten "Analyse" des Richtlinienvorschlags. Vielmehr drohe das Gegenteil, führt ADL aus. Denn es komme auf die Anzahl der Gasförderländer an, die nach Europa liefern wollen.

Die Autoren Michael Kruse (Frankfurt am Main), Yvonne Fuller (London) und Annette Berkhahn Blyhammer (Stockholm) meinen, die Geschichte der Importröhren habe gezeigt, dass in sie wirtschaftlich nur investiert werden konnte ohne erzwungenen Zugang dritter Lieferanten, ohne Entflechtung und mit unregulierter freier Bildung der Transportgebühren. Stelle Brüssel Produzenten künftig vor die Wahl, sich diesen Features der Netzregulierung zu unterwerfen oder sich bei einzelnen EU-Mitgliedsstaaten auf langwierige Verhandlungen über Ausnahmen einzulassen, treibe das Kosten und Risiken. Am Ende "könnten" höhere statt, wie angeblich beabsichtigt, niedrigerer Endpreise für die Gasverbraucher stehen, warnt ADL.

"Wettbewerbsverzerrung zugunsten von teurerem LNG"

Die Gasrichtlinie würde nach Ansicht von ADL auch den Wettbewerb zugunsten von Flüssigerdgas- (LNG)-Anlandestationen verzerren, weil die Regulierung nicht auf LNG-Schiffe anwendbar wäre. LNG sei aber in Europa teurer als Pipelinegas. Der Richtlinienvorschlag sei in Wahrheit – unausgesprochen – eine Lex Nord Stream, um dem russischen Exporteur Gazprom das Leben schwer zu machen mit der bestehenden Ostseedoppelröhre Nord Stream 1 und der in Planung und Bau befindlichen, weitgehend parallelen Doppelpipeline Nord Stream 2. Die Pipelines umgehen die Ukraine und Ostmitteleuropa.

Der Juristische Dienst des Europäischen Rates hat sich ebenfalls gegen den Richtlinienvorschlag ausgesprochen, so der Infodienst Euractiv. (geo)
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Hier externer Link zu der ADL-"Analysis of the proposed gas directive amendment", 48 Seiten