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Bundesratssitzung: Antrag zur EU-Beihilfegenehmigung für KWK

An diesem Freitag berät der Bundesrat abschließend über den von Thüringen und Rheinland-Pfalz eingebrachten Entschließungsantrag zur Rechtssicherheit für KWK-Anlagen in Bezug auf die Höhe der EEG-Umlage für Eigenstromnutzung.
01.03.2018

Thüringen und Rheinland-Pfalz bitten die Bundesregierung in ihren Gesprächen mit der EU-Kommission auf die Rechtssicherheit für KWK-Anlagen in der Eigenstromversorgung hinzuwirken. Dazu formulierten die Länder einen Entschließungsantrag (BR-Drs. 23/18), der kommenden Freitag im Bundesrat final diskutiert wird. Das teilte die Landesregierung Thüringen mit.

Seit Jahresbeginn müssen die Betreiber von klimafreundlichen KWK-Anlagen, die ab 1.8.2014 ans Netz gegangen sind, die volle EEG-Umlage zahlen, zuvor waren diese Anlagen zu 60 Prozent von der Umlage befreit. Aktuell bedeutet das Kosten von 6,792 Cent je Kilowattstunde, also rund vier Cent mehr als bis Ende 2017. Für viele Betreiber lohnt sich seit der fehlenden EU-Genehmigung der Anlagenbetrieb nicht mehr. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) verhandelt derzeit noch mit der EU-Kommission, um den Status-quo für KWK-Betreiber wieder herzustellen. Die voraussichtliche Zustimmung des Bundesrates zum Antrag der beiden Landesregierungen könnte die Verhandlungen mit Brüssel unterstützten.

EU sieht KWK-Anlagen überfördert

Die EU muss Beihilifen zu Umlagen regelmäßig neu genehmigen. Zum Jahresende 2017 lief die Genehmigung der reduzierten EEG-Abgabe für Erneuerbare-Energien- und KWK-Anlagen in der Eigenstromversorgung aus. Die neu erteilte beihilferechtliche Genehmigung umfasste nur noch die Eigenversorgung von Bestandsanlagen. Bei KWK-Anlagen, deren Inbetriebnahme ab dem 1. August 2014 erfolgte, sieht die EU eine „Überförderung“ und kippte daher die Befreiung von der EEG-Umlage. (ls)