International

EU-Kommission vertieft ihre Beihilfe-Prüfung der britischen Kapazitätsmarkt-Regelung

Trotz des bevorstehenden Brexits ermittelt die EU-Kommission weiter, ob die britische Kapazitätsmarkt-Regelung "mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht".
21.02.2019

London, Hauptstadt des Vereinigten Königsreichs

Im Juli 2014 hatte die EU-Kommission die Kapazitätsmarkt-Regelung genehmigt. Die Regelung sei erforderlich gewesen für die Sicherheit der Stromversorgung in Großbritannien, sei vereinbar mit den energiepolitischen Zielen der EU und verzerre nicht den Wettbewerb. Das sah ein Marktteilnehmer anders und legte Rechtsbehelf ein. Dem gab das EU-Gericht im November 2018 statt und erklärte die Genehmigung von 2014 "aus verfahrensrechtlichen Gründen für nichtig" (Rechtssache T-793/14).

Das Gericht entschied 2018 nicht über die Frage der Vereinbarkeit der Beihilfevorschriften mit dem EU-Recht. Es…

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