International

Europaparlament befürwortet Einführung von EU-Verbandsklagen

Im Schadensfall leichter an seine Ansprüche kommen? Wenn es nach dem EU-Parlament geht sollen Verbraucher bald die Möglichkeit zu Verbandsklagen haben. Der europaweite Flickenteppichen aus verschiedenen Regeln soll damit ein Ende haben.
26.03.2019

Das EU-Parlament will Verbraucherrechte stärken.

In Konflikten mit Unternehmen sollen europäische Verbraucher nach dem Willen des EU-Parlaments künftig leichter an Schadenersatz kommen. Auf eine entsprechende Position einigten sich die Europaabgeordneten am Dienstag in Straßburg mit großer Mehrheit. Sie fordern, dass EU-Bürgern in Fällen mit vielen Geschädigten künftig die Möglichkeit zu Verbandsklagen offensteht. Damit soll der Flickenteppich verschiedener Regeln in der EU beendet werden. Den Vorschlägen zufolge könnten künftig gemeinnützige Organisationen wie Verbraucherverbände versuchen, die Anliegen der Verbraucher vor Gericht durchzusetzen.

Mit der Abstimmung positionierte sich das EU-Parlament zu neuen Regeln, die die EU-Kommission im April vergangenen Jahres vorgeschlagen hatte - auch im Licht von Skandalen wie dem VW-Abgasskandal mit Millionen Geschädigten. Bevor die neuen Regeln eingeführt werden können, muss sich das Parlament noch mit den EU-Mitgliedstaaten auf eine gemeinsame Linie einigen.

Verbraucherzentrale begrüßt das EU-Position

Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßte das Abstimmungsergebnis. Damit werde eine Lücke im kollektiven Rechtsschutz geschlossen und Verbrauchern einfacher zu ihren Recht verholfen. In Deutschland ist es seit vergangenem November möglich, Musterfeststellungsklagen einzureichen. Auch hier können Verbraucherschützer stellvertretend für viele Betroffene gegen Unternehmen klagen. Die Verbraucher selbst tragen dabei kein finanzielles Risiko. (dpa/ls)